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Hinweise zur Vermeidung von Lärmbelästigungen in Calbe (Saale)

Pressemitteilung Nr. 51 vom 13. Juli 2017

„In den letzten Gremiensitzungen gab es Hinweise der Ratsherren Torsten Göhr (ALC/SPD-Fraktion) und Christian Behlau (Fraktion Die Linke/WG Calbe), dass sich einige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Calbe (Saale) nicht an die verbindlich geltenden Ruhezeiten halten“, informiert Bürgermeister Sven Hause.

Daher  möchte die Stadt Calbe (Saale) nochmals auf die geltenden gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen aufmerksam machen.

Lärmverursachung ist ganztags an Sonn- und Feiertagen, sowie an allen anderen Tagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr, verboten.

Geregelt ist dies im § 6 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Calbe (Saale) i. V. m. § 3 Abs. 2 des Feiertagsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (FeiertG LSA).

Während der Ruhezeiten sind Tätigkeiten und Veranstaltungen verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen wesentlich stören. Zu diesen Tätigkeiten und Veranstaltungen zählen insbesondere:

- der Betrieb von motorbetriebenen Handwerksgeräten, die nicht unter die  Bundeslärmschutzverordnung (32. BImSchV) fallen, insbesondere von Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen sowie Pumpen

- das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln und Matratzen, Hämmern und Holzhacken,  auch auf offene Balkonen und bei geöffneten Fenstern und

- der Betrieb und das Abspielen oder Spielen von Beschallungsanlagen, Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten. 

Geräte und Maschinen i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 32. BImSchV (insbesondere Rasenmäher, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider, Heckenscheren, Schredder/Zerkleinerer, tragbare Motorkettensägen, Motorhacken, Beton- und Mörtelmischer) dürfen über die immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen hinaus, im Freien während der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr, nicht betrieben werden.

Arbeiten landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebe sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn diese Arbeiten üblich sind.

Durch diese Regelungen sollen Belästigungen von nicht nur unerheblicher Art vermieden werden, um die Gesundheit und die Erholung der Bürgerinnen und Bürger nicht zu beeinträchtigen. „Verstöße gegen die genannten Ruhezeiten können der Polizei oder direkt dem Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Calbe (Saale) gemeldet werden“, so Hause.

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Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

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Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

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Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

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Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

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