Wildvorfall in Calbenser Naherholungsgebiet - Verweis auf Schutz der Wildtiere und verantwortungsvolles Verhalten

Pressemitteilung Nr. 18 vom 09. Mai 2025

Calbe (Saale), 08.05.2025

Am Donnerstag, 08. Mai 2025, wurde die Stadt Calbe aus der Bürgerschaft auf einen Wildvorfall aufmerksam gemacht. In unmittelbarer Nähe einer Wegekreuzung im Naherholungsgebiet Grüne Lunge befand  sich ein toter Rehbock. „Die Spuren deuteten darauf hin, dass dieses Tier durch einen Hund gerissen wurde“, sagte Bürgermeister Sven Hause nach Rücksprache mit dem zuständigen Jäger. Dieser begutachtete das Tier und entfernte es umgehend.

Die Stadt Calbe macht in diesem Zusammenhang die Bevölkerung auf die aktuelle Brut- und Setzzeit in Sachsen-Anhalt aufmerksam machen, die vom 1. März bis zum 15. Juli dauert. In diesem Zeitraum erhalten fast alle Wildtiere ihren Nachwuchs, und die Flächen außerhalb bebauter Gebiete werden zu sogenannten „Kinderzimmern“, in denen die Tiere ungestört ihre Jungen aufziehen können. Es ist daher besonders wichtig, in dieser Zeit Rücksicht auf die Natur zu nehmen und Wildtiere nicht zu stören.

Gesetzlich geregelt ist dies im § 28 Abs. 2 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (LWaldG). Demnach ist es verboten, Hunde in der freien Landschaft, einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen, unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Während der Brut- und Setzzeit besteht zudem die Pflicht, Hunde anzuleinen, um Wildtiere zu schützen und Unfälle zu vermeiden. Verstöße gegen diese Regelungen können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Darüber hinaus gilt laut der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Calbe (Saale) ganzjährlich eine Leinenpflicht, außer auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen. Die Anleinpflicht gemäß § 28 Abs. 2 LWaldG bleibt hiervon unberührt.

Bereits im vergangenen Jahr kam es in der Grünen Lunge zu einem Vorfall, bei dem ein freilaufender Hund ein Rehkitz tötete.

Bürgermeister Sven Hause appelliert aufgrund des erneuten Vorfalls an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, „ihre Tiere verantwortungsvoll in allen Bereichen zu führen, um das Wohl der Wildtiere zu schützen.“