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Aktuelle lokale Informationen zur Corona-Krise

Pressemitteilung Nr. 32 vom 17. April 2020

Noch ist das Becken im Schwimmbad-Heger leer. Alle wesentlichen vorbereitenden Arbeiten sind erfolgt. Das Einlassen des Wassers und die finalen Vorbereitungen benötigen einen Vorlauf von max. 14 Tagen und starten sobald die erforderlichen behördlichen Einschränkungen auf Grund der Pandemielage ganz oder teilweise aufgehoben werden.
Noch ist das Becken im Schwimmbad-Heger leer. Alle wesentlichen vorbereitenden Arbeiten sind erfolgt. Das Einlassen des Wassers und die finalen Vorbereitungen benötigen einen Vorlauf von max. 14 Tagen und starten sobald die erforderlichen behördlichen Einschränkungen auf Grund der Pandemielage ganz oder teilweise aufgehoben werden.
© Stadt Calbe (Saale)

Wie gewohnt, ergehen erneut Informationen zur aktuellen Lage im Zusammenhang mit der so genannten „Corona-Krise“.

Themen:

Vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Gremienarbeit

In der letzten Woche wurde die Öffentlichkeit über folgenden Sachverhalt in Kenntnis gesetzt:

„In Anlehnung der durch das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 23. März 2020 erlassenen Regelungen zu Sitzungen in den kommunalen Gremien unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage erfolgten mehrere Abstimmungen zwischen dem Bürgermeister und dem Ratsvorsitzenden sowie Ortsbürgermeistern und Ausschussvorsitzenden der örtlichen Gremien.

Dabei wurde Einvernehmen darüber erzielt, im Rahmen der aktuellen Sitzungsrolle, vorerst für die Vorberatungen, ein vereinfachtes Verfahren anzuwenden. Die Tagesordnungen und Beschlussvorlagen  für das vereinfachte schriftliche Verfahren wurden im Internet bekanntgemacht und die erforderlichen Unterlagen sowie Abstimmungsbögen allen Mandatsträgern zugesandt“, informiert Bürgermeister Sven Hause.

Diese Information aus der vergangenen Woche wird aktuell noch einmal um einige Details dieser Absprache ergänzt, um etwaigen Falschinformationen und Irritationen entgegenzuwirken. 

  1. Am 23. März 2020 erging durch das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt aufgrund der aktuellen  Pandemielage ein Erlass mit Ausführungen zum so genannten vereinfachten Verfahren für die Gremientätigkeiten.
  2. Nach Eingang dieses Schreibens hat sich der Bürgermeister unmittelbar mit der Thematik auseinandergesetzt  und den Entwurf eines „Fahrplans“ für die anstehende Sitzungsrolle schnellstmöglich erarbeitet.
  3. Unverzüglich wurde ein persönliches Gespräch mit dem Ratsvorsitzenden Herrn Behlau am 24. März 2020, 14 Uhr, vereinbart und durchgeführt. Dabei ist ihm das an alle Ratsmitglieder im Rahmen der Einladungen zu den Ausschusssitzungen beigefügte Erklärungsschreiben sowie die damit verbundene angedachte formale Abfolge erläutert worden. Ebenso wurden Herrn Behlau alle ursprünglich für die Sitzungsrolle vorgesehenen Beschlussvorlagen verlesen und abgefragt, ob es aus seiner Sicht Bedenken gibt, diese im vereinfachten Verfahren den Mitgliedern der Ausschüsse und Ortschaftsräte zur Information, Abstimmung und Abgabe von Wortmeldungen zu Protokoll entgegensteht. Der Ratsvorsitzende erklärte sich im persönlichen Gespräch im Büro des Bürgermeisters am 24. März 2020, 14 - 14.30 Uhr, mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden und begrüßte dies ausdrücklich. Aus Sicht des Ratsvorsitzenden hätten auch weitere Beschlussvorlagen, welche bereits gefertigt und für die Sitzungsrolle zur Beratung und Beschlussfassung vorgesehen waren, in diesem vereinfachten Verfahren eingebracht werden können. Der Bürgermeister habe seinerzeit vorsorglich darauf verwiesen, dass ausschließlich die dringlichen Angelegenheiten für das vereinfachte Verfahren und vor allem nur für die Ausschusssitzungen und Ortschaftsratssitzungen vorgesehen sind. Grundsätzlich darf davon ausgegangen werden, dass der Durchführung einer Sitzung des Stadtrates am 07. Mai 2020, wenn auch unter besonderen Vorkehrungen, nichts entgegenspricht. Hier ist die unmittelbare Beratung und Beschlussfassung durch die Mitglieder des Stadtrates gewährleistet.
  4. Zu den dringlichen Angelegenheiten gehören der Nachtragshaushalt, die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Schwimmbad Heger der Stadt Calbe (Saale), 2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Betrieb und die Benutzung des Schwimmbades Heger der Stadt Calbe (Saale) sowie alle Vergabeentscheidungen.
  5. Die Endredaktion des Nachtragshaushaltes erfolgte bis zum 18. März 2020, also noch vor Beginn der Corona-Krise. Die Pflicht zur Verabschiedung des 1. Nachtragshaushaltes 2020 ergibt sich aus mehreren Punkten. Neben den bereits durch den Stadtrat verabschiedeten Selbstbindungsbeschlüssen zur Aufnahme in den 1. Nachtragshaushalt 2020, (Schnittstelle Calbe(Ost), Straße zum Gewerbegebiet Nord – CÖS - ), welche auch zur Sicherstellung von Fördermitteln dient, wurden durch das Land Sachsen-Anhalt in mehreren Schritten am Ende des vergangenen Jahres und im I. Quartal 2020 die endgültigen Zahlen zu den Schlüsselzuweisungen, Auftragskostenpauschalen und Investitionspauschalen/Kommunalpauschalen ermittelt und mitgeteilt. Gemäß § 103 Abs.2  KVG LSA hat die Kommune unverzüglich einen Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsposten in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen oder beispielsweise Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen geleistet werden müssen. Selbst wenn die zusätzlichen Aufwendungen durch Mehrerträge oder geringere Aufwendungen  bzw. die Auszahlungen durch höhere Einzahlungen keine Haushaltsverschlechterung bewirken, ist hierfür eine  Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, da dies dem Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit zu entnehmen ist. Deutlich unterschieden werden muss zwischen Haushaltsplanung und Haushaltsdurchführung. In Anbetracht der derzeitigen Pandemielage und den sich abzeichnenden negativen wirtschaftlichen Entwicklungen hat der Bürgermeister am 20. März 2020 eine haushaltswirtschaftliche Sperre im Rahmen der der Haushaltsdurchführung veranlasst.
  6. Entscheidend an dieser Stelle ist der Hinweis, dass die Absprache mit dem Ratsvorsitzenden ausdrücklich erst einmal nur für die Vorberatungen galt (siehe Punkt 3), um die aktuelle Lage zu überbrücken, größere Transparenz und vereinfachte Mitwirkung herzustellen und  vor der Ladungsfrist des Stadtrates erneut Rücksprache über die Art und Weise der Durchführung einer ordentlichen Stadtratssitzung zu halten.
  7. Nach der Absprache mit dem Ratsvorsitzenden und vor abschließender Erstellung der Unterlagen für die Vertreter wurde außerdem, wie im Schreiben an alle Gremienmitglieder zum vereinfachten Verfahren ersichtlich, die Rücksprache mit jedem Ausschussvorsitzenden sowie den Ortsbürgermeistern geführt. Für die Durchführung dieses Verfahrens, übrigens ebenso wie für reguläre Sitzungen, ist das Herstellen des Einvernehmens zwischen dem Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums und des Bürgermeisters erforderlich. Das Einvernehmen wurde in allen Fällen hergestellt.

 

Lokaler Gesprächskreis Corona

Der lokale Gesprächskreis des Bürgermeisters zum Umgang mit Corona und den Auswirkungen vor Ort, bestehend aus Hausärzten, Pflegeheimen, Apotheken, der örtlichen Wohnungswirtschaft und des Einzelhandels, hält sich auch weiterhin im Abstand von 14 Tagen und ergänzend in elektronischer Form auf dem aktuellen Stand. Am 15.April 2020 traf man sich erneut im Rathaus.

Der Austausch wird von allen Beteiligten als sehr hilfreich betrachtet, um über die eigenen Wirkungsbereiche hinaus gut vernetzt und informiert zu sein.

Aktuell rankten sich die Gesprächsteilnehmer um die intensiven Anstrengungen der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie aller Ärzte bei der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und hygienischen Vorkehrungen. „Demnach ist deutlich erkennbar, dass kein Patient Angst oder Bedenken haben muss, bei Erforderlichkeit die Mediziner als auch das Krankenhaus aufzusuchen bzw. sich dort in stationäre Betreuung zu begeben“, sagte Bürgermeister Sven Hause.

Nicht zu verwechseln ist dies mit dem weiterhin bestehenden Besuchsverbot in Pflegeheimen und dem Krankenhaus.

Derzeit wartet die informelle Runde auf eine größere Lieferung so genannter FFP2-Masken, deren Bestellung gemeinschaftlich abgestimmt und auf den Weg gebracht wurde. Wichtige Bedarfe bei den Ärzten, Pflegeeinrichtungen, dem Krankenhaus und natürlich auch in der Verwaltung und bei den Hilfskräften vor Ort sollen damit befriedigt werden.

Der Bürgermeister hat darüber hinaus weitere mehrere hundert FFP2-Masken bestellt, welche auch in den nächsten Tagen erwartet werden.

Zusätzliche Hotline für die Wirtschaft bei der Investitionsbank (IB) und KfW

Die Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt weist weiterhin darauf hin, dass zur schnelleren Bearbeitung etwaiger Hilfeanträge der Unternehmen aus Wirtschaft, Handel und Gewerbe eine zusätzliche Hotline freigeschaltet wurde. Somit ist die IB künftig wie folgt erreichbar: 0391 55749796  (Hotline: 0800 5600757)

Sollten Sie als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sein und einen Kredit benötigen, dann gibt es auch Hilfe durch die KfW.

Um Ihre Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Sie einen KfW-Kredit erhalten. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse.

Bereiten Sie Ihren Antrag vor: Im Online-Formular können Sie mit wenigen Angaben den passenden KfW-Kredit finden und sich über die wichtigsten Konditionen informieren. Am Ende erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Angaben und somit eine gute Vorbereitung für Ihr Bankgespräch. Direkt zu den Hilfsangeboten gelangen Sie hier: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

Kinderbetreuung

Derzeit wurden durch die Stadt Calbe und den Salzlandkreis (Stand 17. April 2020) 44 Anträge für eine Notbetreuung von Kindern in den Calbenser Kindertagesstätten und dem Hort positiv entschieden. Die Zahl der tatsächlichen Inanspruchnahme lag auch in den letzten Tagen deutlich darunter. In allen Kindertagesstätten wurden mittlerweile jedoch Anstiege bei der tatsächlichen Betreuung verzeichnet. Insgesamt lag die Betreuung in der zurückliegenden Woche zwischen 25 bis 29 Kindern (alle Kitas)  sowie im Hort zwischen insgesamt 3 bis 5 Kinder.

„Ich rechne jedoch in den nächsten Tagen und Wochen mit einer signifikant steigenden Zahl an genehmigten Anträge zur Notbetreuung und demnach auch eine stärkere Inanspruchnahme“, blickt Bürgermeister Sven Hause in die nähere Zukunft.

Die Begründung liegt darin, dass Absatz 3 der Vierten Eindämmungsverordnung nunmehr zur Definition des unentbehrlichen Schlüsselpersonals auf die Kritische Infrastruktur im Sinne der in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik, Post und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr Bezug nimmt und somit den Kreis der Anspruchsberechtigten spürbar erweitert.

Dabei werden einzelne Berufsgruppen zu Kategorien zusammengefasst:

1. In Absatz 3 Nr. 1 wird die gesamte Infrastruktur zur medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unternehmen (z. B. Pharmazeutische Industrie, Medizinproduktehersteller, MDK, Krankenkassen) und Unterstützungsbereiche (z. B. Reinigung, Essensversorgung, Labore und Verwaltung), der Justiz-, Maßregel- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen, der Altenpflege, der ambulanten Pflegedienste, der Kinder- und Jugendhilfe und der Behindertenhilfe dargestellt.

2. In Nr. 2 folgt der behördliche Teil. Landesverteidigung (Bundeswehr), Parlament, Justiz (einschließlich Rechtsanwälte und Notare), Regierung und Verwaltung, Justiz- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Polizei) einschließlich Agentur für Arbeit, Jobcenter, Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes, der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe sowie Einrichtungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Dies umfasst gerade auch die freiwillige Feuerwehr und den Katastrophenschutz, die im ländlichen Raum das Rückgrat der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr darstellen. Für alle behördlichen Stellen gilt, dass mit der Bestätigung des Dienstvorgesetzten, dass die Beschäftigten unabkömmlich sind, dies von der Einrichtungsleitung zu akzeptieren ist, da nicht davon auszugehen ist, dass falsche dienstliche Erklärungen abgegeben werden.

3. In Nr. 3 folgen notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Medien, Presse, Telekommunikationsdienste (insbesondere Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Energie (z. B. Strom-, Wärme-, Gas- und Kraftstoffversorgung), Wasser, Finanzen- und Versicherungen (z. B. Bargeldversorgung, Sozialtransfers), ÖPNV, Schienenpersonenverkehr, Entsorgung), der Landwirtschaft sowie der Versorgungseinrichtungen des Handels und Dienstleistungssektors (Produktion, Groß- und Einzelhandel) jeweils inkl. Zulieferung und Logistik. So gehört die Papierindustrie, als Basis für Zeitungen ebenso zur kritischen Infrastruktur, wie Raffinerien oder Werke für Bioethanol. Auch der Begriff der Lebensmittelindustrie ist weit auszulegen und umfasst auch die Herstellung von Kaffee, Tee oder Süßwaren und Gebäck.

4./5. Schließlich werden noch einzelne besondere Berufsgruppen genannt, die aufgrund notwendiger Betreuungsleistungen (Personal von Schulen und Kitas), bestehender Beratungspflichten (Beratungspersonal der Schwangerschaftskonfliktberatung) oder der besonderen Notlagen (Frauen- und Kinderschutz sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen) 19 bzw. der Absicherung ordnungsgemäßer und gesundheitlich unbedenklicher Bestattungen (Bestatter und Beschäftigte in den Krematorien) zum unentbehrlichen Schlüsselpersonal gehören.

„Ein schriftlicher Nachweis der Unentbehrlichkeit gegenüber der Leitung der Gemeinschaftseinrichtungen ist erforderlich, um die Zahl der zu betreuenden Kinder so gering wie möglich zu halten, damit einer weiteren Verbreitung von SARS-CoV-2 entgegengewirkt werden kann“, heißt es in einer Begründung des Landes zur Vierten Eindämmungsverordnung.

„Dennoch erweitert dies den Kreis der ggf. Anspruchsberechtigten aus unserer Sicht erheblich. Von daher erwarten wir eine neue Entwicklung der genehmigten Notbetreuungen in der nächsten Woche“, blickt Bürgermeister Sven Hause schon einmal voraus.

 

Fallzahlen Corona und Kontrollen

In der Einheitsgemeinde Calbe gibt es mit Stand heute, den 17.04.2020, weiterhin nur eine positiv getestete Person. Die Quarantäne endete am 03. April 2020, so dass es in der Saalestadt derzeit offiziell keinen aktuellen Fall mehr gibt. Derzeit sind im Salzlandkreis mit Stand 16.04.2020, 15:00 Uhr, 60 Fälle positiv gemeldet worden, 39 Personen gelten als wieder gesund. Mit heutigem Tag befinden sich 56 Personen aus dem SLK in häuslicher Quarantäne. 167 Personen konnten bereits aus der Quarantäne entlassen werden.

Die Zahlen der jeweiligen Städte und Gemeinden werden auf der Homepage des Salzlandkreises veröffentlicht.

 

Weitere steuerliche Erleichterungen für Betroffene

Erleichterungen für unmittelbar und nicht nur unerheblich von der Corona-Krise Be­troffene, wie z.B. zur Stundung von Steuern, im Zusammenhang mit Vollstreckungsmaßnah­men und zur Anpassung der Vorauszahlungen, ergeben sich aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 19. März und den gleichlautenden Erlassen der obersten Fi­nanzbehörden der Länder vom 19. März 2020 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steue rarten/Gewerbesteuer/2020-03-19-gewerbesteuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung­der-auswirkungen-des-coronavirus- anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

Weitere aktuel­le Informationen sind unter www.bundesfinanzministerium.de/corona zu finden.

 

Beauftragter für Fragen des sexuellen Missbrauchs

In Zeiten von Corona ergehen auch stets Hinweise anderer Behörden und Beauftragter. Hier finden Sie den Link zum Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs beim Bund (https://beauftragter-missbrauch.de/ ). Einen Flyer mit allen wichtigen Hotlines und Hinweisen haben wir auf unserer Seite ebenso zum Download bereitgestellt.

Kurzarbeit im Öffentlichen Dienst

In ihrer Sitzung vom 06. April 2020 hat die Mitgliederversammlung der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) dem Abschluss eines Tarifvertrages zur Kurzarbeit mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf der Basis eines Eckpunktepapieres vom 30. März 2020 zugestimmt. Die Regelungen sind vorerst für den Zeitraum 01. April 2020 bis 31.Dezember 2020 zwischen beiden Seiten vereinbart.

„Bislang gab eine für den Öffentlichen Dienst keine tariflichen Rahmenbedingungen für die Regelung von Kurzarbeit beispielsweise in den Kommunen. Dieser Tarifvertrag COVID (TV COVID) steht nun und wir werden uns mit den Führungskräften und dem Personalrat in den nächsten Tagen zusammensetzen und ausloten, ob und inwieweit die Stadt Calbe diese Möglichkeit für sich beansprucht“, sagte Bürgermeister Sven Hause zu dieser aktuellen tariflichen Entwicklung.

 

Erlass zur Verlängerung der Beisetzungsfrist von Urnen

Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen der Verbreitung und von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus und Erkrankungen an COVID-19 wurden umfängliche Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von lnfektionsketten ergriffen.

Die großflächige Unterbrechung, Eindämmung bzw. Verzögerung der Ausbreitung des neuen Erregers im Land stellt- über die bereits ergriffenen Maßnahmen hinaus - das einzig wirksame Vorgehen dar, um diese Ziele zu erreichen.

Daher wurde per Erlass vom Land Sachsen-Anhalt geregelt, die Frist gemäß § 17 Abs. 4 Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA) für die Beisetzung einer Urne auf Antrag einer bestattungspflichtigen Person im Sinne des § 14 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 BestattG LSA oder auf Antrag des von einer bestattungspflichtigen Person beauftragten Bestattungsunternehmens auf bis zu 3 Monate nach der Einäscherung zu verlängern.

Bei den - rechtlich zulässigen - Trauerfeiern hat auch der engste Freundes- und Familienkreis der oder des Verstorbenen teilweise eine weite Anreise. Zudem gehören die Teilnehmenden von Trauerfeiern häufig aufgrund des Lebensalters zur besonders vulnerablen Gruppe der Bevölkerung. Daher stehen diese gestatteten und ethisch notwendigen Zusammenkünfte im Widerspruch zum Ziel der großflächigen Unterbrechung, Eindämmung bzw. Verzögerung der Ausbreitung des neuen Erregers.

Aus diesem Grund ist es geboten, notwendige aufschiebbare Zusammenkünfte von Menschen auf einen anderen Zeitpunkt verlagern zu können, in dem die gesetzlich dafür vorgesehene Frist gelockert wird.

Die Frist der Beisetzung einer Urne gemäß § 17 Abs. 4 BestattG LSA ist eine derartige Frist. Sie dient allein ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten. Diese müssen aufgrund der gegenwärtigen Ausbreitung des SARS-Cov-2-Virus hinter den Aspekten und der Zielrichtung des Infektionsschutzgesetzes zurück treten. Negative hygienische Auswirkungen sind durch eine Verlängerung der Beisetzungsfrist einer Urne nicht zu befürchten.

Zuständig für die Überwachung der Pflicht aus § 17 Abs. 4 BestattG LSA sind die Gemeinden gemäß § 26 Abs. 2 BestattG LSA im eigenen Wirkungskreis.

 

Hinweise Schwimmbadöffnung und aktueller Spendenstand

Derzeit ist noch nicht absehbar, wann und unter welchen Umständen bzw. mit welchen besonderen Auflagen das Schwimmbad Heger geöffnet werden kann. „Von daher wurden mittlerweile alle vorbereitenden Arbeiten umgesetzt, vom Einlassen des Wassers jedoch vorerst abgesehen, da dies bereits erhebliche Folgeaufwendungen nach sich zieht.“, sagt Bürgermeister Sven Hause. Er hat in dieser Woche mit Schwimmbadpersonal und Fachbereichsleitung vor Ort die Inaugenscheinnahme und Beratung zur weiteren Vorgehensweise vorgenommen.

Sowie ein Signal seitens des Landes erkennbar ist, starten die restlichen Vorbereitungen und die Öffentlichkeit wird informiert. „Wir gehen dabei von einem erforderlichen Vorlauf von maximal 14 Tagen aus“, so Hause.

Danken möchte der Bürgermeister allen bisherigen Spendern für die Errichtung einer Breitwellenrutsche im Schwimmbad Heger. Aktuell steht die „Spendenuhr“ bei 2.455 Euro. „Ein herzliches Dankeschön geht an die Firmen und privaten Spender“, zeigt sich Hause sichtlich erfreut über den Zwischenstand.

 

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E-Mail stadt@calbe.de

 

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Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

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Fährzeiten

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Montag bis Freitag:                                        

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Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

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Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

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Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

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