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Aktuelle lokale Informationen zur Corona-Krise

Pressemitteilung Nr. 34 vom 24. April 2020

v.l. Andrea Stahl-Saitzek, Sandra Latoscynski, Bürgermeister Sven Hause, Renate Badelt und Frau Kerstin Lorenz bei der Übergabe der durch Hort und Kita selbst genähten ersten Masken zum Schutz von Mund und Nase. Der Einzelhandel in der Innenstadt erhält in der nächsten Woche weitere Masken.
v.l. Andrea Stahl-Saitzek, Sandra Latoscynski, Bürgermeister Sven Hause, Renate Badelt und Frau Kerstin Lorenz bei der Übergabe der durch Hort und Kita selbst genähten ersten Masken zum Schutz von Mund und Nase. Der Einzelhandel in der Innenstadt erhält in der nächsten Woche weitere Masken.
© Stadt Calbe (Saale)

Wie gewohnt, ergehen erneut Informationen zur aktuellen Lage im Zusammenhang mit der so genannten "Corona-Krise".

Themen:

 

Stand Notbetreuung Kindertagesstätten

Derzeit wurden durch die Stadt Calbe und den Salzlandkreis (Stand 24. April 2020) 88 Anträge für eine Notbetreuung von Kindern in den Calbenser Kindertagesstätten und dem Hort positiv entschieden. Die Zahl der tatsächlichen Inanspruchnahme lag zwar auch in den letzten Tagen deutlich darunter, ist jedoch seit Beginn der Notbetreuung kontinuierlich angestiegen. Insgesamt lag die Betreuung in der zurückliegenden Woche zwischen 33 bis 51 Kinder (alle Kitas)  sowie im Hort zwischen insgesamt 7 bis 9 Kinder.

„Somit hat sich die vor Wochenfrist angekündigte signifikant steigenden Zahl an genehmigten Anträgen zur Notbetreuung eingestellt“, informiert Bürgermeister Sven Hause.

Die Begründung liegt darin, dass Absatz 3 der Vierten Eindämmungsverordnung nunmehr zur Definition des unentbehrlichen Schlüsselpersonals auf die Kritische Infrastruktur im Sinne der in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik, Post und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr Bezug nimmt und somit den Kreis der Anspruchsberechtigten spürbar erweitert hat.

 

Betreten Tiergehege Wartenberg

An allen Ein- und Ausgängen wurde eine Beschilderung vorgenommen. Das Betreten des Streichelgeheges und des Spielplatzes sowie der öffentlichen Toiletten ist dennoch weiterhin verboten. Kontrollen zur Einhaltung der Vorgaben erfolgen auch am Wochenende.

 

Kontrollen Stadtgebiet Einhaltung Eindämmungsverordnung

Die Kontrollen zur Einhaltung der Eindämmungsverordnung im Stadtgebiet wurden bislang und werden auch in den nächsten Tagen kontinuierlich durchgeführt. „Dies gilt auch für die Wochenenden“, sagte Bürgermeister Sven Hause. Bislang gab es mehrere festgestellte Verstöße, insbesondere durch Jugendliche. Dabei gingen die Verstöße zum Teil auch über die Eindämmungsverordnung hinaus. „Jeder sollte wissen, dass die Angabe eines falschen Namens eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden kann“, so Hause weiter. Die Stadt Calbe verfolgt solche Verstöße und ahndet diese auch entsprechend.

 

Informationen der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit informierte, dass inzwischen in der Agentur für Arbeit Bernburg mehr als 1.500 Anzeigen zu Kurzarbeitergeld eingegangen sind. Damit hat jedes dritte Unternehmen aus dem Salzlandkreis Kurzarbeit angezeigt. Mitarbeiteraufgaben wurden personell neu geordnet, um diese große Anzahl bearbeiten zu können. Ziel der Agentur für Arbeit ist es, hier schnellstmöglich zu einer Auszahlung zu kommen, um die Existenzen der Menschen und der Unternehmen nicht zu gefährden. Noch nicht ermitteln lässt sich, wie viele Personen in den Unternehmen von Kurzarbeit betroffen sind. Dazu werden erstmals Ende April, verlässlich aber erst im Mai, Zahlen vorliegen.

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Agentur für Arbeit Bernburg für den normalen Publikumsverkehr geschlossen. Über mehrere Hotlines stehen die Mitarbeiter der Arbeitsagentur Bernburg den Menschen in der Region vollumfänglich und mit mehr Servicezeiten zur Verfügung.

Seit Mitte März ist eine Hotline für Erwachsene, Schüler und Eltern unter 03471/6890190 geschaltet. Anfang April wurde unter der 03471 /6890185 die Aktion „Erntehelfer“ gestartet. Ebenfalls unter 03471/6890185 wird ab der 18.KW die Vermittlungsaktion „Zusätzlicher Arbeitskräftebedarf in systemrelevanten Bereichen“ gestartet.

Für Schüler und Eltern mit besonderem Beratungsbedarf wird ab Anfang Mai unter 03471/6890110 eine Hotline mit dem Schwerpunkt Übergang von Schule in Ausbildung geschaltet. Arbeitgeber werden über die Servicenummer 0800 45555 20 direkt auf den Arbeitgeberservice Bernburg geroutet. Bei allen Hotlines stehen die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Bernburg als Ansprechpartner zur Verfügung. Einzeltermine in Notfällen sowie Barzahlungen sind weiter möglich.

Maskenherstellung in Demokratie leben!- Projekt

Seit Donnerstag, 23. April 2020, besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei Betreten eines Einzelhandelsgeschäftes im Land Sachsen-Anhalt die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. „Dies habe ich zum Anlass genommen, mit den Kolleginnen im Haus und in den Kindertageseinrichtungen eine Idee zur Herstellung solcher „Schutzmasken“ zu entwickeln“, sagte Bürgermeister Sven Hause.

Mit finanzieller Unterstützung des Bundeprogramms Demokratie leben! wurden kurzerhand zwei Nähmaschinen, Stoff und sonstiges Zubehör beschafft, um möglichst viele dieser Maske herzustellen und dem lokalen Einzelhandel und sonstigen Einwohner in der Eingangszone des Rathauses nach Verfügbarkeit zu übergeben. Seit Donnerstag arbeiten die derzeit nicht unmittelbar gebundenen Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätte Haus Sonnenschein und des Lessing-Hortes aktiv daran, möglichst schnell, möglichst viele dieser Masken zu erstellen. „Die ersten 20 wurden am Freitag bereits einigen Einzelhändlerinnen in der Innenstadt übergeben. Weitere Übergaben wurden bereits vereinbart“, sagte Bürgermeister Sven Hause.

 

Ergebnisse Vorberatungen Ratsgremien im vereinfachten Verfahren

Das vereinfachte Verfahren im Rahmen der Vorberatungen aller Ortschaftsräte und Ausschüsse ist erfolgt. Die Aufforderung zur Mitwirkung und Stimmenabgabe erging jeweils nach Herstellung des Einvernehmens zwischen den Vorsitzenden der Gremien und dem Bürgermeister der Stadt Calbe. Die Ergebnisse werden mit Beginn der nächsten Woche auf der Internetseite veröffentlicht. Am heutigen Tage wurde das in der Kommunalverfassung verankerte Einvernehmen zwischen dem Ratsvorsitzenden Christian Behlau und dem Bürgermeister Sven Hause zur Durchführung einer Ratssitzung am 07. Mai 2020 in Schiller-Gymnasium hergestellt. Der Ratsvorsitzende unterzeichnete die um einen besonderen Hinweis zur Pandemie ergänzte Einladung. Damit einhergehen Einschränkungen bzw. Vorgaben für die Besucher der Sitzung. Die Veröffentlichung der Tagesordnung und aller Beschlussvorlagen erfolgt in Kürze im Ratsinformationsportal auf calbe.de.

 

Vorgespräche zur Wiederaufnahme Schulbetrieb Grundschule

Bislang steht für die Grundschulen im Land Sachsen-Anhalt noch kein endgültiges Datum  zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs fest. Dennoch wurde bereits zwischen Bürgermeister Sven Hause, Mitarbeitern der Stadt und dem Direktor der Grundschule Lessing, Henry Melle, eine erste Absprache zu einzelnen Punkten der Organisation und sächlichen Sicherstellung eines solchen Schrittes abgestimmt.

So wird es bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs so genannte Präsenzzeiten und Distanzzeiten der Kinder geben müssen, da bei optimaler Auslastungen der Räume und gleichzeitiger Berücksichtigung der hygienischen Vorgaben und Abstände maximal zwölf Schüler in einem Raum gelassen werden dürfen. Voraussichtliche Planungsgröße für den Schulleiter ist die Halbierung der Klassen und sodass sich etwa acht bis zehn Kinder in einem Raum aufhalten.

Seitens des Schulträgers, also der Stadt Calbe, ergehen laufend Abstimmungen. Die Konzentration liegt derzeit auf dem zweiten Obergeschoss der Grundschule, wo der Unterricht beginnend wieder aufgenommen werden soll. Desinfektionsmittel stellt das Land über die Schulträger den Gymnasien und Sekundarschulen zur Verfügung. „Für die Grundschulen gibt es diesbezüglich noch ein Fragezeichen, wie in vielen anderen Dingen“, sagte Bürgermeister Sven Hause.

Wir organisieren derzeit vorsorglich selbst ausreichend Desinfektionsmittel, Klebestreifen als Bodenmarkierung und einige andere Dinge. Weitere Spender für Desinfektionsmittel werden in Kürze auf allen Halbetagen angebracht. 

Nicht erforderliche Bänke und Stühle werden außerhalb der Räume aufbewahrt, um die Abstände einzuhalten. Hause weiter: „Es folgen auch noch Gespräche mit der Reinigungsfirma, um die erforderlichen Arbeitsgänge genau zu vereinbaren“. Weitere Infos gibt es mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebes.

Derzeitig werden die Schüler mit häuslichen Übungsmaterialien versorgt, welche überwiegend schriftlich durch Abholung oder Abgabe bzw. elektronische Zusendung zu den Schülern gelangen. Es gibt aber bereits auch jetzt in den Schulen eine Notbetreuung. Hier erfolgt für die etwa zehn Kinder eine kontrollierte Abarbeitung der häuslichen Aufgaben, nur eben vor Ort in der Schule. Sobald es ein Zeichen seitens des Landes zur Datierung der Wiederaufnahme des Schulbetriebs gibt, informiert die Schule hierzu allen Kinder und Eltern. Eine Bekanntgabe erfolgt auch unter calbe.de.

 

Erweiterung des Hilfeprogramms zur Liquiditätsstärkung für Unternehmen

Das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt erweitert das Hilfsprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“. Ab sofort können Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten günstige Kredite bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragen. „Wir zünden jetzt die dritte Stufe unserer Soforthilfe für die sachsen-anhaltische Wirtschaft – damit ist das Landespaket jetzt rund“, teilt Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann mit. „Für größere Unternehmen sind günstige Kredite ein probates Mittel, um unbeschadet durch die Krise zu kommen, die oftmals mit Produktionsunterbrechungen und Nachfragerückgängen einhergeht.“

Allein die dritte Stufe des Sofortprogramms wird ein Volumen von 250 Millionen Euro umfassen. Insgesamt stehen für Zuschüsse und Darlehen im Rahmen des Soforthilfeprogramms „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ dann 450 Millionen Euro bereit. Willingmann: „Unser erklärtes Ziel ist es, die Wirtschaftsstrukturen des Landes und damit möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Sollten wir weitere Mittel benötigen, werden wir entsprechend nachlegen.“
 
Kleinbeihilfen bis 800.000 Euro
Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Kapitalbedarf bis zu 800.000 Euro können im Rahmen von „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ ein Darlehen als so genannte Kleinbeihilfe bei der Investitionsbank beantragen. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, zwei Jahre sind tilgungsfrei, der Zinssatz liegt bei 1,69 Prozent. Im Vergleich zu Angeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist keine Einbindung der Hausbank erforderlich, zudem ist der Zinssatz günstiger (KfW-Schnellkredit: 3 Prozent). Kleinbeihilfen können zudem auch Neugründungen und Start-Ups beantragen, die vor der Krise bereits in Sachsen-Anhalt am Markt waren. Bei Kleinbeihilfen-Darlehen bis 250.000 sind Sicherheiten nicht erforderlich.


Darlehen bis fünf Millionen Euro
Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Kapitalbedarf bis zu fünf Millionen Euro können bei der Investitionsbank günstige Darlehen beantragen. Die Laufzeit beträgt sechs Jahre, sechs Monate sind tilgungsfrei, der Zinssatz beträgt gestaffelt zwischen 0,69 und 1,75 Prozent. Für die Darlehen ist ebenfalls keine Stellungnahme der Hausbank erforderlich. Mit maximal fünf Millionen Euro ist der Kreditrahmen weiter gefasst als bei dem vergleichbaren Angebot der KfW (max. 800.000 Euro). Zudem stehen die Darlehen ebenfalls offen für Neugründungen und Start-Ups, soweit sie bereits in Sachsen-Anhalt vor der Krise tätig waren.

Beide Angebote stehen auch Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten zur Verfügung, wenn sie eine signifikante Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt betreiben. Die Investitionsbank wird die Kapitaldienstfähigkeit der Unternehmen über eine Liquiditätsvorschau prüfen. Das ist aber durchaus auch im Sinne der Unternehmen – so kann die Darlehenshöhe so gewählt werden, dass später die Tilgung auch leistbar ist. „Wirtschaftsministerium wie Investitionsbank geht es darum, die Unternehmen des Landes so gut und so unbürokratisch wie möglich zu unterstützen“, betont Willingmann. „Dieses Ziel verfolgen wir im gesamten Soforthilfeprogramm des Landes.“

Corona-Infektionen im Salzlandkreis

Stand heute, 24. April 2020, 12 Uhr, gibt es 63 Corona-positiv getestete Fälle, 56 von ihnen gelten als genesen. Drei Personen befinden sich stationär im Klinikum, zwei davon allerdings aufgrund anderer Erkrankungen. In amtlich angeordneter Quarantäne befinden sich derzeit 43 Männer und Frauen. 210 Personen haben eine solche Quarantäne bereits absolviert und wurden daraus entlassen. In der Stadt Calbe gab es in der Vergangenheit eine positiv getestete Person, welche aber bereits genesen ist.

 

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Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

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Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

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Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

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Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

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Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

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