Das Kabinett der Landesregierung von Sachsen - Anhalt hat am 15. September 2020 die 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und die 6. Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung beschlossen.
Das Land Sachsen - Anhalt setzt auch künftig auf eine verantwortungsvolle Rückführung der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen. Im Mittelpunkt der 8. SARS-CoV-2-EindV steht weiterhin die schrittweise Lockerung der infektionsschutzbedingten Maßnahmen, allerdings stets unter Beachtung der Entwicklung der Zahl der Neuinfizierten als auch der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Das vergleichsweise geringe Infektionsgeschehen im Land Sachsen - Anhalt und die Disziplin innerhalb der Bevölkerung beim Einhalten der Regeln ermöglichen es, breite Bereiche in die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben. Nach dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr vieler Menschen in Kitas, Schulen, an den Arbeitsplatz sowie sonstige Bereiche des öffentlichen Lebens und vor allem durch den witterungsbedingten zunehmenden Aufenthalt im Innenbereich ist weiterhin viel Disziplin zur Einhaltung der Hygieneregeln erforderlich.
Die 8. SARS-CoV-2-EindV sieht mitunter vor, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern bei Nutzung geeigneter Abtrennvorrichtungen unterschritten werden kann. Wo sich keine Abstandsregelungen sicherstellen lassen, muss der Infektionsschutz durch Zugangsbeschränkungen bzw. Einlasskontrollen erfolgen, um sicherzustellen, dass sich im Innen- und Außenbereich nur so viele Besucher aufhalten, dass Ansammlungen von mehr als zehn Personen vermieden werden. Zudem ist das Führen einer Anwesenheitsliste nur noch bei Veranstaltungen und Feiern sowie in Sportstätten und Diskotheken vorgeschrieben.
Bei privaten Feiern bleiben bis zu 50 Personen erlaubt. Fachkundig organisierte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen bis zu 500 Personen, ab 1. November mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln nicht möglich sind, bleiben bis Jahresende untersagt. Für Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen können die Landkreise und kreisfreien Städte bei den zuständigen Ministerien sowie dem Gesundheitsministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die Freigabe der städtischen Sportstätten erging bereits für den Trainingsbetrieb durch die Stadt Calbe (Saale) im Rahmen der 8. SARS-CoV-2-EindV. „Eine zeitnahe Verständigung der Abteilungen der TSG Calbe e.V. erfolgte zudem, um die Voraussetzungen und Bedingungen des Wettkampfbetriebes abzustimmen und letztendlich auch eine Sicherstellung gewährleisten zu können“, sagte Bürgermeister und TSG-Vorsitzender Sven Hause.
Ab 1. November gibt es für Clubs und Diskotheken wieder eine Perspektive. Voraussetzung dafür ist, dass eine Auslastung von 60 Prozent nicht überschritten wird, Anwesenheitslisten geführt und auf Mindestabstände geachtet wird.
Auch zur Durchführung von Weihnachtsmärkten wurden Regelungen getroffen, welche allerdings mit hohen Auflagen verbunden sind. So steht eine Durchführung grundsätzlich unter dem Vorbehalt der pandemische Entwicklung sowie der Erstellung entsprechender Hygienekonzepte. Über Zugangsbegrenzungen oder verstärkt eingesetztes Ordnungspersonal sollen Ansammlungen von mehr als zehn Personen verhindert werden.
„Ob und inwieweit ein Weihnachtsmarkt oder vergleichbare Angebote in Calbe vorbereitet und realisiert werden, dazu ergehen in der kommenden Woche wichtige Absprachen. In der Folge veröffentlichen wir hierzu eine aktuelle Meldung“, sagte Hause.
Grundsätzlich empfiehlt das Stadtoberhaupt, bei auftretenden Fragen oder Unsicherheiten im Umgang mit den neuen Vorgaben der aktuellen Eindämmungsverordnung sich vertrauensvoll an die Stadtverwaltung zu wenden. Dies kann im Rahmen der Sprechzeiten unmittelbar im Rathaus oder telefonisch unter 039291-56481 sowie per Mail an lina.eidt@calbe.de erfolgen.
Die 8. SARS-CoV-2-EindV setzt den „Sachsen-Anhalt-Plan“ um und gilt vom 17.09.2020 bis 18.11.2020.
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Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
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Freitag:
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sowie jeden letzten Samstag im Monat
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Öffnungszeiten Friedhof
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Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
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08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
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Samstag / Sonntag / Feiertag:
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