„In den letzten Gremiensitzungen gab es Hinweise der Ratsherren Torsten Göhr (ALC/SPD-Fraktion) und Christian Behlau (Fraktion Die Linke/WG Calbe), dass sich einige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Calbe (Saale) nicht an die verbindlich geltenden Ruhezeiten halten“, informiert Bürgermeister Sven Hause.
Daher möchte die Stadt Calbe (Saale) nochmals auf die geltenden gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen aufmerksam machen.
Lärmverursachung ist ganztags an Sonn- und Feiertagen, sowie an allen anderen Tagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr, verboten.
Geregelt ist dies im § 6 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Calbe (Saale) i. V. m. § 3 Abs. 2 des Feiertagsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (FeiertG LSA).
Während der Ruhezeiten sind Tätigkeiten und Veranstaltungen verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen wesentlich stören. Zu diesen Tätigkeiten und Veranstaltungen zählen insbesondere:
- der Betrieb von motorbetriebenen Handwerksgeräten, die nicht unter die Bundeslärmschutzverordnung (32. BImSchV) fallen, insbesondere von Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen sowie Pumpen
- das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln und Matratzen, Hämmern und Holzhacken, auch auf offene Balkonen und bei geöffneten Fenstern und
- der Betrieb und das Abspielen oder Spielen von Beschallungsanlagen, Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten.
Geräte und Maschinen i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 32. BImSchV (insbesondere Rasenmäher, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider, Heckenscheren, Schredder/Zerkleinerer, tragbare Motorkettensägen, Motorhacken, Beton- und Mörtelmischer) dürfen über die immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen hinaus, im Freien während der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr, nicht betrieben werden.
Arbeiten landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebe sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn diese Arbeiten üblich sind.
Durch diese Regelungen sollen Belästigungen von nicht nur unerheblicher Art vermieden werden, um die Gesundheit und die Erholung der Bürgerinnen und Bürger nicht zu beeinträchtigen. „Verstöße gegen die genannten Ruhezeiten können der Polizei oder direkt dem Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Calbe (Saale) gemeldet werden“, so Hause.
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES