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Kanalgasse wieder frei für den Verkehr

Pressemitteilung Nr. 72 vom 12. September 2017

Die Kanalgasse in Calbe, Verbindungsstraße zwischen der August-Bebel-Straße und Tuchmacherstraße, ist seit wenigen Tagen wieder frei für den öffentlichen Straßenverkehr. Zuvor war an gleicher Stelle mehr als zwei Jahre eine Vollsperrung. Mitarbeiter der Stadt hatten kürzlich Straße und Gehwege in einer Großaktion vom mittlerweile entstandenen Bewuchs befreit und gereinigt.

Der Gebäudetrakt Tuchmacherstraße 55-57, angrenzend zur Kanalgasse,  gehörte ursprünglich einer Person aus Niedersachsen. Nach dem diese verstorben war, ging das Erbe an das Land Niedersachsen. „Seither verschlechterte sich der Zustand des Gebäudes zusehends. Letztendlich veranlasste der Fachdienst Bauordnung des Salzlandkreises eine Sperrung des gesamten Umfeldes, weil Einsturzgefahr drohte“, so Bürgermeister Sven Hause.

Es folgten rechtliche Würdigungen und Auseinandersetzungen zwischen dem Salzlandkreis und Niedersachsen, welche Aufklärung über die Zuständigkeiten, insbesondere Sicherungspflichten mit sich bringen sollten.

„Die Realität hat jedoch alle Beteiligten eingeholt, als es kürzlich zu einem Teileinsturz des Gebäudes kam. Da nunmehr unmittelbare Gefahr drohte, wurde der Salzlandkreis als zuständige Ordnungsbehörde tätig und veranlasste einen Teilabriss. Dafür sind wir auch sehr dankbar, denn so konnte es nicht weitergehen“, informierte Hause weiter.

Mittlerweile weilten auf Einladung des Bürgermeisters auch bereits Vertreter der Oberfinanzdirektion Niedersachsen in der Saalestadt, um sich vor Ort ein Bild über den aktuellen Stand machen zu können. Es erfolgte eine Begehung des gesamten Geländes mit weiteren Abrissgebäuden auf einer Gesamtfläche von über 5.000 Quadratmeter. „Die Gespräche dienten auch der Lösungssuche, um den Schuttberg, welcher beim Teilabriss entstanden ist, ganz oder teilweise abzubauen“, so Hause.

Dabei konnten Kompromisse erzielt werden, die im Nachgang noch einmal behördlich geprüft und letztendlich schriftlich fixiert werden sollen.

 

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