Aufgrund der zu erwartenden Witterungsveränderungen und damit verbundener Schneefälle während der Winterzeit, ergehen durch die Stadtverwaltung ausführliche Hinweise zur Durchführung des Winterdienstes. Es wird darum gebeten, diese zu befolgen.
1. Der Winterdienst obliegt, neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht, den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke (Verpflichtete).
2. Die Verpflichteten haben bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu den Überwegen vor ihren Grundstücken in einer für den Fußgänger erforderliche Breite, mindestens aber in einer Breite von 1,5 m von Schnee zu räumen.
3. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer erforderlichen Breite, mindestens in einer durchgängigen Breite von 1,5 m, zu räumen.
4. Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist.
5. Festgetretener oder aufgetauter Schnee ist ebenfalls, soweit möglich und zumutbar, zu lösen und abzulagern.
6. Hydranten auf Gehwegen sind schnee- und eisfrei zu halten. Ferner dürfen beim Winterdienst Schnee und Eis nicht auf die Hydrantendeckel gefegt werden.
7. Der Schnee darf auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr und vor allem auch die Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt werden.
8. Abflussrinnen und die Einläufe von Entwässerungsanlagen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden.
9. Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Überwege zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang rechtzeitig zu bestreuen.
10. Bei Eisglätte sind Bürgersteige grundsätzlich in voller Breite und Tiefe, Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer Breite von 1,5 m abzustumpfen.
11. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Split und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten!
Ausnahmen sind lediglich an gefährlichen Stellen an Gehwegen (z.B. Treppen,Rampen,Brückenauf- oder abgänge, starken Gefällen- bzw. Steigungsstrecken oder ähnliche Gehwegabschnitte) und in besonderen klimatischen Ausnahmen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, gestattet.
12. Das Streugut ist nach der Eis- und Schneeschmelze unverzüglich zu entfernen.
Die festgelegten Verpflichtungen gelten jeweils in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee ist werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Im Übrigen wird auf die Festlegungen der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Calbe (Saale) (Straßenreinigungssatzung) verwiesen.
Diese kann unter der Internetadresse
upload/dokumente/satzungen_neu/strassenreinigungssatzung.pdf
abgerufen werden.
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
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