Wie gewohnt, ergehen erneut Informationen zur aktuellen Lage im Zusammenhang mit der so genannten "Corona- Krise".
Themen:
Regelbetrieb beim AZV und Stadtverwaltung Calbe (Saale)
Unter Einhaltung des Hygieneschutzes durch Aufsetzen von Mund-Nasen-Masken sowie der Abstandsregeln kehren ab Montag, 25. Mai 2020, mit der Stadtverwaltung Calbe und dem Abwasserzweckverband Saalemündung zwei lokale Behörden wieder in einen „Regelbetrieb“ zurück.
„Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger jedoch unter Umständen etwas mehr Zeit bei den Behördengängen einzuplanen, da aufgrund der einzuhaltenden Regeln durchaus mit längeren Wartezeiten gerechnet werden muss. Die Öffnungszeiten können sowohl im Internet als auch an den Aushängen jeweils vor Ort eingesehen werden“, informierte Bürgermeister Sven Hause.
Sachsen-Anhalt-Plan soll wieder zur Normalität führen
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat sich in den letzten Tagen auf einen so genannten Sachsen-Anhalt Plan geeinigt.
Darin heißt es u.a.: „Eine erneute Lageeinschätzung Mitte Mai 2020 zeigt, dass trotz der zwei Wochen zuvor durchgeführten Lockerungen die Zahl der täglichen Neuinfektionen landesweit gering ist. Daher ist es den Gesundheitsbehörden derzeit möglich, die Infektionsketten gut nachzuvollziehen. Zudem werden in Sachsen-Anhalt momentan genügend freie Intensivbetten vorgehalten, weshalb die Landesregierung im Einvernehmen mit den Koalitionsfraktionen im Rahmen einer sechsten Eindämmungsverordnung am 26.05.2020 deutlich weitergehende, im nachfolgenden Sachsen-Anhalt- Plan beschriebene Lockerungen beschließen wird.
Dieser Plan beschreibt zudem für einen Teil der auch nach der sechsten Eindämmungsverordnung weiter bestehenden Eindämmungsmaßnahmen, wann und unter welchen Voraussetzungen diese ebenfalls gelockert werden können und für welche Maßnahmen momentan noch keine diesbezüglichen Erleichterungen absehbar sind.“
Die kommunalen Behörden haben damit bereits erste Signale, welche jedoch erst mit dem Wortlaut und damit verbundenen konkreten Regelungen der sechsten Eindämmungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt verbindlich Gestalt annehmen.
„Von daher versuchen wir uns auch für die öffentlichen Einrichtungen bereits konkrete Gedanken zu machen. Allerdings können diese erst nach Veröffentlichung der sechsten Eindämmungsverordnung final festgezurrt und, da wo erforderlich, mit den kreislichen Behörden abgestimmt werden“, sagte Bürgermeister Sven Hause.
Vorbereitungen Öffnung Schwimmbad
Wie bereits vor einiger Zeit angekündigt, sind die Vorbereitungen für eine Schwimmbaderöffnung bereits weit vorangeschritten. Bürgermeister Sven Hause dazu: „Jetzt zeigt sich auch, wie wichtig die Beratung und Beschlussfassungen einiger Ratsvorlagen war. Wir und die überwiegende Mehrheit des Stadtrates haben uns hier nicht von Einzelmeinungen irritieren lassen“.
So sollen rein formal in Sachsen-Anhalt bereits ab dem 28. Mai 2020 eine Reihe von Beschränkungen für Bildungs-, Kultur-, Freizeit-, Spiel- und Vergnügungseinrichtungen gelockert werden.
Bedeute, dass ab diesem Zeitpunkt Badeanstalten, Schwimmbäder (einschließlich sogenannter Freizeit- und Spaßbäder) sowie Heilbäder unter Maßgaben wieder öffnen können. Dies gilt für die Indoor- und Outdoor-Bereiche dieser Einrichtungen. Zu den Maßgaben zählen eine Reduzierung der Gästezahl, die Sicherstellung der Einhaltung der Mindestabstände und die Prüfung und Freigabe eines Hygienekonzeptes durch die jeweils zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte.
„Und genau daran arbeiten wir bereits ab Wochenbeginn vor. Allerdings können wir das Hygienekonzept und die sonstigen Vorgaben erst nach Verabschiedung und Veröffentlichung der sechsten Eindämmungsverordnung abschließend prüfen und ergänzen“, so Hause weiter.
Deshalb ist, je nach Art und Umfang der erforderlichen Zuarbeiten und Abnahmen, voraussichtlich zwischen 3. Juni - 5. Juni 2020 von der Öffnung des Schwimmbads Heger auszugehen. Der genaue Zeitpunkt wird so schnell wie möglich öffentlich bekanntgegeben.
Allgemeine Öffnung Sportstätten und Durchführung Sportbetrieb
Ab dem 28. Mai 2020 soll gemäß Sachsen-Anhalt-Plan die Öffnung aller Sportstätten, inkl. Hallen- und Freibäder, für Training im Leistungs-, Breiten-; Rehabilitations-, und Behindertensport unter Maßgaben (Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und der bisherigen Hygieneanforderungen; kein Wettkampfbetrieb sowie keine Zuschauer) wieder möglich werden.
„Die Freigabe der jeweiligen Sportstätte erfolgt durch ihren Betreiber (Kommune, Verein, Privatbetreiber). Der Betreiber muss die Empfehlungen der jeweiligen Spitzensportverbände zur Nutzungsvoraussetzung erklären und dokumentieren sowie entsprechend der Größe der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportstätte festlegen (im Gegenzug Wegfall der 5-Personen-Regelung). Das zuständige Gesundheitsamt kann (ggf. auch durch Allgemeinverfügung) den Betrieb einer Sportstätte untersagen oder weitergehende Auflagen für den Betrieb festlegen“, heißt es dort.
Wie genau die lokale Umsetzung erfolgen kann, ist der Eindämmungsverordnung, welche in den Nachmittagsstunden des 26. Mai erwartet wird, zu entnehmen. „Wir fangen hier nicht bei Null an. Bereits die eingeschränkte Nutzung der Sportstätten und das Sport treiben im Freien konnte schnell geregelt werden. Allerdings stehen hier auch die Verantwortlichen der Sportabteilungen bei der TSG Calbe in der Mitwirkungspflicht. Je schneller ein Konzept vorgelegt wird, erfolgt auch die Freigabe zur Nutzung“, sagte Bürgermeister Sven Hause.
Ein Wegfall der Abstandsregelung, durch den auch reguläres Training in Kontaktsportarten erlaubt werden würde, wird weiterhin durch das Land Sachsen-Anhalt nicht befürwortet. Hier sollte das weitere Pandemiegeschehen (Infektionszahlen) abgewartet werden und noch keine konkrete Zeitperspektive gegeben werden.
Notbetreuung Kindertagesstätten und Rückkehr zum Regelbetrieb
In den sechs Kindertageseinrichtungen der Stadt Calbe (Saale) werden aktuell durchschnittlich rund 125 Kinder betreut, im Hort sind es rund 15 Kinder. Dem gegenüber stehen ebenso tagesaktuell (Stand 20. Mai 2020) 172 bewilligte Notbetreuungen in den Kindertagesstätten und 32 im Hort.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat durch verschiedene Erlasse die Bedingungen der Notbetreuung geregelt, die durch die Träger der Kindertageseinrichtungen entsprechend umgesetzt werden müssen. Künftig soll ab 02. Juni 2020 wieder in einen eingeschränkten Regelbetrieb übergegangen werden. Dafür wurde seitens des zuständigen Sozialministeriums Sachsen-Anhalt ein Konzept erarbeitet.
Dieses ist getragen von folgenden Grundsätzen:
1. jedes Kind in Sachsen-Anhalt soll im Zeichen der Gleichbehandlung und der Bildungsteilhabe ab 2. Juni 2020 wieder in seiner Kita betreut werden können.
2. für alle Eltern, nicht nur Berufstätige soll Planbarkeit für die Betreuung ihrer Kinder gewährleistet werden, sei es zu deren grundsätzlicher Entlastung oder insbesondere zur Vereinbarkeit mit ihrer Erwerbstätigkeit.
Des Weiteren gilt: Die Gewährleistung des Zugangs zu den Kindertageseinrichtungen für alle Kinder geht zwingend einher mit der Anwendung von Hygiene- und Abstandskonzepten in den Einrichtungen. Handlungsleitend ist dabei, dass im Falle einer erfolgten Infizierung nicht die ganze und unter Umständen sehr große Kita betroffen sein sollte, sondern nur diejenige Gruppe, in der sich das infizierte Kind oder die infizierte Person befunden hat.
Der Gesundheitsschutz bleibt unverändertes und wichtigstes Gebot. Deshalb steht dieser Ansatz unter der Voraussetzung, dass insbesondere Eltern verstärkt Verantwortung für die Einhaltung der ihnen zugedachten Aufgaben übernehmen und die Einrichtungen die Gesundheits- und Hygieneregeln konsequent beachten. Auch setzt das Land auf die Verantwortung und Expertise der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor Ort, die die regionalen Besonderheiten und Spezifika jeder Einrichtung in ihrem Landkreis am besten kennen und individuelle Lösungen gemeinsam mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen finden können.
Ein gesondertes Hygienekonzept für Kindertageseinrichtungen wird den Trägern in Kürze und rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Eine Gruppenbildung entsprechend der bisherigen Zusammensetzung (aus „Vor- Corona –Zeiten“) ist zulässig, dies insbesondere, um den Kindern ihre vertraute Betreuungssituation und ihre gewohnten Spielkameraden und Freunde in der Kindertageseinrichtung wieder zuzuführen. Deshalb gilt auch, dass ab 02.06.20 wieder in der Kindertageseinrichtung betreute Kinder in ihre vertrauten Gruppen aufgenommen werden dürfen.
Corona im Salzlandkreis
In unserer Region entschärft sich die Corona-Situation zusehends. Der Salzlandkreis hat mit Stand 21. Mai 2020, 14:00 Uhr, weiterhin konstant 68 positiv getestete Fälle. 67 Personen gelten als genesen. Eine Person befindet sich stationär im Klinikum. Derzeit befinden sich noch elf Personen aus dem Salzlandkreis in häuslicher Quarantäne. 276 Personen konnten bereits aus der angeordneten Quarantäne entlassen werden.
Stadt Calbe (Saale)
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Donnerstag:
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sowie jederzeit nach Vereinbarung
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Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
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08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
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Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
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Salzlandsparkasse
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