Landkreis-Straßenverkehrsbehörde schützt Anwohner und ordnet Temporeduzierung an bei der Ortsdurchfahrt Calbe, weil Lärmschutz-Richtwerte überschritten werden.
Die Landesstraße 65 führt durch Calbe. Jetzt müssen große LKW auf einem überwiegenden Teilstück der Ortsdurchfahrt nachts langsamer fahren, wenn sie Calbe passieren. Die Straßenverkehrsbehörde des Salzlandkreises erlässt nach umfassender Vorbereitung die Anordnung dazu. „Vorausgegangen waren jahrelange Beschwerden von Anwohnern und auch Forderungen der Stadt Calbe selbst, die Situation dringend näher zu untersuchen und angemessen anzupassen. Nicht zuletzt gab es hierzu auch eine Bürgerversammlung in diesem Jahr, wo das Problem nochmals sehr deutlich kommuniziert wurde“, sagte Bürgermeister Sven Hause.
Wie viele Fahrzeuge die Orte Calbe und auch Schwarz regelmäßig passieren, hatte die Landesstraßenbaubehörde (LSBB) im vergangenen und noch Anfang diesen Jahres neu zählen und daraufhin Schallberechnungen anstellen lassen. Die Ergebnisse wurden Grundlage zur Prüfung verkehrsorganisatorischer Maßnahmen, die erforderlich und geeignet wären, die Anwohner vor Abgasen und Straßenlärm zu schützen. Dafür hatte sich auch die Stadt Calbe (Saale) mit einem Antrag eingesetzt.
Die vorliegenden Lärmberechnungen der LSBB für die Ortsdurchfahrt der L 65 in Calbe (Saale) lassen ein Handeln geboten erscheinen, auch wenn zwischenzeitlich eine aktualisierte Lärmschutz-Richtlinie veröffentlicht wurde, die dabei noch keine Anwendung fand. Im Detail - und nicht allein deshalb - muss für die einzelnen Bereiche sehr genau geprüft und verantwortlich abgewogen werden. Das hatte die Straßenverkehrsbehörde des Salzlandkreises getan und der übergeordneten Behörde beim Landesverwaltungsamt vorgeschlagen, da, wo es erforderlich ist, in den Nachtstunden eine Temporeduzierung für LKW ab 3,5 Tonnen auf 30 Kilometer je Stunde anzuordnen und so Lärm zu reduzieren. Etwaige Alternativen, wie Verkehrslenkung, Verkehrsverbote oder Optimierung von Lichtsignalanlagen wären nicht möglich oder nicht erfolgversprechend.
Nunmehr erteilte das Landesverwaltungsamt als obere Straßenverkehrsbehörde seine Zustimmung. Die entsprechende Anordnung soll bis zu einer Neuberechnung nach den jüngsten Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen und dann dauerhaften Entscheidung gelten. Im jenem Bereich der L 65 in Calbe, wo die angewendeten Lärmschutz-Richtwerte an Straßen überschritten werden, von der Magdeburger bis zur Nienburger Straße, wird von 22 bis 6 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW auf 30 Stundenkilometer begrenzt. Die zuständige Straßenmeisterei Atzendorf wird bis Freitag nächster Woche die entsprechenden Verkehrszeichen aufstellen.
In den übrigen Calbenser Bereichen und in der Ortsdurchfahrt Schwarz liegen keine Richtwertüberschreitungen vor, dort erfolgt keine Geschwindigkeitsreduzierung.
„Mit dieser Maßnahme sind der Dank an Salzlandkreis für seine intensiven Bemühungen in sowie die Hoffnung verbunden, dass sich die Situation für die Anwohner an den Durchfahrtstraßen verbessert. Um dies zu überprüfen, werden ich mich in Kürze auch noch direkt an das Polizeirevier Bernburg wenden, um unregelmäßige Geschwindigkeitskontrollen anzuregen“, so Hause.
Eigene Überprüfungen der Stadt Calbe mit einer Geschwindigkeitsanzeige in der Barbyer Straße haben nämlich ergeben, dass insbesondere in den Abend- und Nachstunden zu schnell gefahren wird.
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