Die technische Zulassung einer Fähre wird durch eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung gemäß § 7 Binnenschiffsuntersuchungsordnung nachgewiesen. Für das so genannte Fährzeugnis muss die zwischen Calbe und Gottesgnaden verkehrende Fähre alle fünf Jahre an Land, um alle erforderlichen Untersuchungen vornehmen zu können. Dieser Zeitpunkt ist nunmehr erreicht und die so genannte Landrevision steht an.
„Nach einer erfolgten Ausschreibung und Vergabe im zuständigen Ausschuss des Stadtrates wird die Fähre am 5. Oktober 2021 von der Schiffswerft, welche die Wartungs- und Reparaturleistungen vornimmt, abgeholt“, informierte Bürgermeister Sven Hause. Ab dem 4. Oktober 2021 muss aus diesen Gründen der Fährverkehr eingestellt werden. Es wird erwartet, dass die Fähre spätestens ab 15. November 2021 ihren Betrieb wieder aufnehmen kann.
Bei der Überprüfung des Schiffskörpers werden u. a. die Landeklappen untersucht, die Konservierung vorgenommen und die Seiltechnik überprüft. Nach der fachgerechten Instandsetzung ist dann wieder fünf Jahre revisionsfreier Fährbetrieb möglich.
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Samstag / Sonntag / Feiertag:
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