„Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden“, informierte Bürgermeister Sven Hause.
Zur Begründung führt das Bundesministerium des Inneren und für Heimat aus:
Kinderreisepässe sind nur maximal zwölf Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.
Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird.
„Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige Neubeantragung oder Verlängerung nach Ablauf der Jahresfrist eines Kinderreisepasses vermieden“, so Hause abschließend. Statt des Kinderreisepasses können Eltern künftig einen gewöhnlichen Reisepass oder Personalausweis für ihre Kinder beantragen. Es wird darauf verwiesen, sich frühzeitig auf diese Änderungen einzustellen, um Komplikationen bei Reisen außerhalb Deutschlands zu vermeiden.
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