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Hinweise zu Waldbrandwarnstufen sowie den Einsatz von Grillgeräten und das Entzünden von Feuerkörben

Mitteilung Nr. 48 vom 09. Juni 2020

Aufnahme von einem Flächenbrand im Sommer 2019, nahe des Gewerbegebietes Nord in Calbe (Saale).
Aufnahme von einem Flächenbrand im Sommer 2019, nahe des Gewerbegebietes Nord in Calbe (Saale).

Die Sommerzeit naht und mit ihr die verstärkte Brandgefahr, egal ob im städtischen Bereich, auf den Feldern oder auch in Waldbereichen. Von daher wurde im Stadtrat die Bitte geäußert, den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Hinweise zum Verhalten bei bestimmten Waldbrandwarnstufen zu geben. Bürgermeister Sven Hause tauschte sich hierzu mit dem  Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuer Calbe, Lars Roschkowski, aus. „Die Freiwilligen Feuerwehren in Schwarz und Calbe sowie die Stadtverwaltung Calbe bitten um Beachtung der Hinweise, um Gefahren für Menschen, Tiere als auch Schäden an Sachanlagen möglichst zu vermeiden“, sagte Bürgermeister Sven Hause.

Besonderes Augenmerk gilt zudem beim Grillen und dem Benutzen von Feuerschalen. Auch hierfür ergehen wichtige Hinweise.

Waldbrandstufen:

Waldbrandstufe 1           ->           sehr geringe Gefahr

Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden und die Waldbrandwarnung ist aufgehoben.

Waldbrandstufe 2           ->           geringe Gefahr

Es gibt keine grundsätzliche Einschränkung beim Betreten des Waldes. Um Zündquellen zu vermeiden, ist erhöhte Vorsicht geboten. Fahrzeuge dürfen weiter auf Waldparkplätzen abgestellt werden. Wege mit trockener Bodenvegetation nur im unbedingten Notfall befahren.

Waldbrandstufe 3           ->           mittlere Gefahr

Es besteht eine erhöhte Waldbrandgefahr. Die zuständige Behörde darf den Wald sperren. Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt, aber bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten (Stichwort: heiße Auspuffanlagen). Öffentliche Feuerstellen oder Grillplätze im und am Wald dürfen nicht mehr genutzt werden.

Waldbrandstufe 4           ->           hohe Gefahr

In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege, sowie Waldwege aller Art nicht verlassen werden. Die Forstbehörde kann ausgewiesene Parkplätze, sowie touristische Einrichtungen im Wald sperren. Die zuständige Behörde treffen gegebenenfalls zusätzliche Brandschutzmaßnahmen.

Waldbrandstufe 5           ->           sehr hohe Gefahr

Die Forstbehörde und der Waldeigentümer dürfen den Wald sperren. Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden. Ausnahmen gelten nur zu Kontrolltätigkeiten durch die Forstbehörde, sowie für Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienst oder Katastrophenschutzes.

 

Verhalten beim Grillen:

  1. Auf ordnungsgemäßen Aufbau, sicheren Stand und ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien achten!
  2. Den Grill während des Betriebes nicht umsetzen und nicht unbeaufsichtigt lassen! Kinder und Tiere fernhalten!
  3. Beim Grillen mit Holzkohle niemals flüssige Brandbeschleuniger zum an- und wiederentzünden der Kohle verwenden!
  4. Beim Grillen mit Gas darf die Gasflasche nur mit Druckminderer angeschlossen werden! Auf feste Verschraubung und Dichtheit der DIN- geprüften Zuleitung achten! Rechtsgewinde beachten!
  5. Sollte der Anschluss eines Elektrogrills über ein Kabeltrommel erfolgen, Kabel ganz abrollen!
  6. Holzkohle- und Gasgrills niemals in geschlossenen Räumen betreiben!
  7. Glut erst nach vollständigem Auskühlen entsorgen!
  8. Geeignetes Gerät zur Brandbekämpfung bereithalten!

 

Verhalten bei der Benutzung einer Feuerschale:

  1. Verwendung nur im Freien
  2. Waldbrandstufe in der Nähe von Wäldern beachten
  3. Abstand zu brennbaren Gebäuden und Einrichtungen beachten
  4. nicht bei starker Trockenheit und Wind betreiben (Funkenflug)
  5. nur mit Feueranzünder anzünden (kein Spiritus, Benzin o. ä. verwenden)
  6. nie höher als 0,5 - 0,8 m mit Holzscheiten bestücken
  7. bei starker Ruß- und Rauchentwicklung Feuer sofort löschen
  8. nie unbeaufsichtigt lassen, wenn Feuer nicht völlig erloschen
  9. Glutnester ausreichend vor Verlassen löschen
  10. Löschmittel bereithalten (Sand, Wasser, Feuerlöscher, Löschdecken)

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39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

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Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
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Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

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