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Bezeichnung:
Aufenthaltserlaubnis beantragen
Beschreibung:

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Sie haben keinen deutschen Pass, möchten aber gern in Deutschland leben? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.

Es gibt derzeit 7 verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln:

  • Visum
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • ICT-Karte
  • Mobiler-ICT-Karte
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU.

Das Aufenthaltsgesetz sieht folgende Aufenthaltszwecke vor:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  • familiäre Gründe
  • besondere Aufenthaltsrechte

Das Visum und die Aufenthaltserlaubnis können für verschiedene Aufenthaltszwecke erteilt werden. Die Blaue Karte EU ist hingegen ein spezieller Aufenthaltstitel zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung. Die ICT-Karte wird als Aufenthaltstitel erteilt für unternehmensinterne Transfers von Mitarbeitern außerhalb der EU in einen EU-Staat. Inhaber einer ICT-Karte können mit der Mobiler-ICT-Karte auch längerfristig unternehmensintern nach Deutschland transferiert werden.Wenn Sie als EU-Bürger nach Deutschland einreisen, benötigen Sie lediglich einen gültigen Ausweis. Bei Aufenthalten über 3 Monaten müssen Sie jedoch noch andere Voraussetzungen erfüllen, das sind z. B.:

  • Sie sind erwerbstätig,
  • Sie haben ein Daueraufenthaltsrecht erworben oder
  • Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und Existenzmittel oder
  • Ihr Familienangehöriger erfüllt eine dieser Voraussetzungen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen hängen davon ab, aus welchem Grund Sie nach Deutschland einreisen und welchen Aufenthaltstitel Sie beantragen möchten.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.

Gebühren (Kosten)

Es fallen unterschiedliche Gebühren an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde.

Fristen

Visumspflichtige Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen.

Von der Visumspflicht befreite Ausländer müssen den für einen längerfristigen Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Ihren Aufenthaltstitel zuständigen Stelle.

Zuständige Stelle

Das Visum und die ICT-Karte werden durch die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erteilt. Über die Erteilung der Mobiler-ICT-Karte entscheidet die zuständige Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Alle anderen Aufenthaltstitel werden durch die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt.

Weitere Informationen

Wer benötigt einen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit?

Ausländer aus Staaten, die nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehören, benötigen in der Regel für den Aufenthalt und für die Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit einen Aufenthaltstitel.

Welche Ausnahmen gibt es zum Aufenthaltstitel?

Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland  einen Aufenthaltstitel. Unionsbürger sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Weitere Ausnahmen sind in der Aufenthaltsverordnung geregelt. So bedürfen z.B. Staatsangehörige bestimmter Staaten für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen keine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie einen Reisepass besitzen und keine Arbeit aufnehmen wollen.

Rechtsgrundlage

konkrete Rechtsgrundlage ist abhängig von dem konkreten Aufenthaltstitel

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

02.12.2019
Siehe auch :
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

Veranstaltungen

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Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

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Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

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09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

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IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
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