Sie haben keinen deutschen Pass, möchten aber gern in Deutschland leben? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Wenn Sie nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.
Es gibt derzeit 7 verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln:
Das Aufenthaltsgesetz sieht folgende Aufenthaltszwecke vor:
Das Visum und die Aufenthaltserlaubnis können für verschiedene Aufenthaltszwecke erteilt werden. Die Blaue Karte EU ist hingegen ein spezieller Aufenthaltstitel zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung. Die ICT-Karte wird als Aufenthaltstitel erteilt für unternehmensinterne Transfers von Mitarbeitern außerhalb der EU in einen EU-Staat. Inhaber einer ICT-Karte können mit der Mobiler-ICT-Karte auch längerfristig unternehmensintern nach Deutschland transferiert werden.Wenn Sie als EU-Bürger nach Deutschland einreisen, benötigen Sie lediglich einen gültigen Ausweis. Bei Aufenthalten über 3 Monaten müssen Sie jedoch noch andere Voraussetzungen erfüllen, das sind z. B.:
Die Voraussetzungen hängen davon ab, aus welchem Grund Sie nach Deutschland einreisen und welchen Aufenthaltstitel Sie beantragen möchten.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.
Es fallen unterschiedliche Gebühren an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausländerbehörde.
Visumspflichtige Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen.
Von der Visumspflicht befreite Ausländer müssen den für einen längerfristigen Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beantragen.
Die Bearbeitungsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Ihren Aufenthaltstitel zuständigen Stelle.
Das Visum und die ICT-Karte werden durch die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erteilt. Über die Erteilung der Mobiler-ICT-Karte entscheidet die zuständige Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Alle anderen Aufenthaltstitel werden durch die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt.
Wer benötigt einen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit?
Ausländer aus Staaten, die nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehören, benötigen in der Regel für den Aufenthalt und für die Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit einen Aufenthaltstitel.
Welche Ausnahmen gibt es zum Aufenthaltstitel?
Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einen Aufenthaltstitel. Unionsbürger sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Weitere Ausnahmen sind in der Aufenthaltsverordnung geregelt. So bedürfen z.B. Staatsangehörige bestimmter Staaten für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen keine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie einen Reisepass besitzen und keine Arbeit aufnehmen wollen.
konkrete Rechtsgrundlage ist abhängig von dem konkreten Aufenthaltstitel
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
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Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
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Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
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sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
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Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
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Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
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Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
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