Wenn Sie den akademischen Grad einer ausländischen Hochschule besitzen, dann können Sie diesen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Genehmigung führen.
Sie haben einen akademischen Grad einer ausländischen Hochschule, den Sie in Deutschland führen möchten (z.B. licencjat, inzener, kandidat-nauk)? Wenn dieser von einer anerkannten Hochschule ordnungsgemäß verliehen wurde, können Sie ihn unter den im Landeshochschulgesetz bestimmten Voraussetzungen ohne Genehmigung führen. Sie müssen ihn dann in der verliehenen Form führen und die verleihende Hochschule angeben. Wurde Ihr Grad nicht in lateinischer Schrift verliehen, dürfen Sie ihn in die lateinische Schriftform übertragen (Transliteration). Außerdem können Sie die wörtliche deutsche Übersetzung in Klammern hinzufügen. Sie dürfen den ausländischen Grad auch in Kurzform (mit Herkunftszusatz) führen, wenn die Führung der Kurzform im Herkunftsland zulässig oder üblich ist.
Sie können auf die Angabe der verleihenden Hochschule verzichten, wenn Sie den Grad erworben haben:
Äquivalenzabkommen und die Verordnung können weitere begünstigende Sonderregelungen enthalten. Allerdings müssen dazu mit anderen Staaten abgeschlossene Äquivalenzabkommen und die Verordnung zur Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade (HSchulGrV ST) beachtet werden. Das gilt insbesondere für bestimmte Doktorgrade aus Russland, Australien, Israel, Japan, Kanada und den USA.
Eine Umwandlung oder Umschreibung des ausländischen Grades in den entsprechenden inländischen Grad ist ausgeschlossen.
Diese Regelungen geltend entsprechend auch für Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen.
Als Grad- bzw. Titelinhaber sind Sie verantwortlich für eine gesetzeskonforme Führung des Grades, Titels oder der Hochschultätigkeitsbezeichnung. Folglich müssen Sie eigenständig prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Führbarkeit Ihres Grades, Titels oder Ihrer Hochschultätigkeitsbezeichnung nach dem HSG LSA erfüllt sind. Auch sind Sie dafür verantwortlich, den akademischen Grad, Titel oder die Hochschultätigkeitsbezeichnung in der zulässigen Form zu führen.
Sie benötigen, wie zuvor erläutert, grundsätzlich keine staatliche Genehmigung oder Bestätigung für die Führung ausländischer Grade, Titel oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen.
Möglicherweise benötigen Sie aber eine schriftliche Auskunft über die Führung Ihres Grades und der maßgebenden Rechtsgrundlagen z.B. zur Vorlage bei
Auskünfte zur Grad- und Titelführung sowie zu Hochschultätigkeitsbezeichnungen und Ehrengraden bzw. -titeln kann in Sachsen-Anhalt das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt erteilen, das zuständige Stelle gemäß § 19 Absatz 6 Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt (HSG LSA) ist.
Eine allgemeine Rechtsauskunft zur Gradführung ist kostenfrei, hingegen ist eine individuelle Rechtsauskunft gebührenpflichtig. Diese wird abhängig vom Zeitaufwand bestimmt. Die Gebühren betragen in der Regel ca. 115,00 Euro.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.
Stellen Sie einen formlosen Antrag an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
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Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)
ab 12.03.2024 bis 28.03.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2023
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
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