Ihr Kind will nicht am Religionsunterricht teilnehmen? Informieren Sie sich hier über Alternativen.
Der Religionsunterricht und der Ethikunterricht sind an den öffentlichen Schulen ordentliche Lehrfächer. Die Schülerinnen und Schüler nehmen – unabhängig von ihrer Angehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft – entweder am Religionsunterricht oder am Ethikunterricht teil. Der Ethikunterricht ist ein Pflichtfach, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Zu Beginn des ersten und fünften Schuljahres entscheiden die Eltern für ihre Kinder über die Teilnahme am Ethikunterricht, evangelischen Religionsunterricht oder katholischen Religionsunterricht. Schülerinnen und Schüler können ab Eintritt Ihrer Religionsmündigkeit im Alter von 14 Jahren selbst über Ihre Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Ab 12 Jahren dürfen Sie jedoch nicht gegen Ihren Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen werden. Auch können Ihre Eltern /Personensorgeberechtigten sie nicht mehr gegen Ihren Willen abmelden .
Hinweis: Zum Schulhalbjahr ist ein Wechsel zwischen den 3 Fächern möglich.
keine
keine
keine
Ein Wechsel zwischen den drei Fächern ist auf Antrag möglich und erfolgt grundsätzlich zum Beginn des nächsten Schulhalbjahres.
Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung.
Sie müssen Ihr Kind schriftlich vom Religionsunterricht bei der Schulleitung abmelden.
Je nach Alter gilt für Sie Folgendes:
Der entsprechende Religionsunterricht wird nur angeboten, sofern die vorgeschriebene Mindestschülerzahl erreicht ist und der Unterricht fachgerecht abgesichert werden kann.
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt unter Beteiligung des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES