Sie haben finanzielle Einbußen aufgrund Ihrer Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit? Informieren Sie sich hier über den Anspruch auf Blinden- oder Gehörlosengeld.
Wenn Sie blind oder hochgradig sehbehindert sind, kann Ihnen Blindengeld gewährt werden. Es soll Ihre Mehraufwendungen aufgrund der Behinderung ausgleichen.
Das volle Blindengeld beträgt monatlich 424,44 Euro für Erwachsene und 294,76 Euro für Minderjährige.
Hochgradig Sehbehinderte erhalten monatlich 61,30 Euro.
Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz sind einkommens- und vermögensunabhängig.
Es werden jedoch einige Leistungen der Pflegeversicherung auf das Blindengeld angerechnet.
Wenn Sie beispielsweise Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege oder bei teil- oder vollstationärer Pflege erhalten, bekommen Sie ein gekürztes Blindengeld.
Anrechnung | Beträge |
Pflegegrad 2 |
Erwachsene: 279,08 Euro Minderjährige: 149,40 Euro |
Pflegegrad 3-5 |
Erwachsene: 244,59 Euro Minderjährige: 114,91 Euro |
Heim - Eigenanteil an den Heimkosten mehr als 50 % |
Erwachsene: 424,44 Euro Minderjährige: 294,76 Euro |
Heim - Eigenanteil an den Heimkosten weniger als 50 % |
Erwachsene: 212,22 euro Minderjährige: 147,38 Euro |
Ähnliches gilt auch, wenn Sie gehörlos sind. Das Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt beträgt 61,30 Euro. Anders als beim Blindengeld wird das Gehörlosengeld immer in dieser Höhe ausgezahlt.
Sie haben Anspruch auf Blindengeld, wenn
Sie erhalten Gehörlosengeld
Es fallen keine Gebühren an.
Leistungen nach dem Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz werden auf Antrag gewährt. Es wird ab dem Monat gezahlt, ab dem die Voraussetzungen und Ihr Antrag vorliegen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt (LVwA).
Sie finden Antragsformulare zum Blinden- und Gehörlosengeld auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
Im Gegensatz zum Blindengeld ist die Blindenhilfe eine Bundesleistung. Sie kann zusätzlich zum Blindengeld gewährt werden. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, erfahren Sie beim örtlichen Sozialamt.
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen Anhalt
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
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sowie jeden letzten Samstag im Monat
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Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
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08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
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Samstag / Sonntag / Feiertag:
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