Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:
Abhängig vom jeweiligen Beruf können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel im Original oder als beglaubigte Kopie vorlegen. Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten Übersetzer. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.
Telefonische Beratung zur Anerkennung auf Deutsch und Englisch finden Sie unter der
Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"
Tel.: +49 30 1815-1111
Erreichbarkeit:
Mo 09:00 - 15:00 Uhr
Di 09:00 - 15:00 Uhr
Mi 09:00 - 15:00 Uhr
Do 09:00 - 15:00 Uhr
Fr 09:00 - 15:00 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner (zur Zeit im Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie, ab 18. Januar 2016 auch im vollen Anwendungsbereich der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie)
https://www.bmwi-wegweiser.de/start/
Behördennummer 115
Tel.: 115
Mo 08:00 - 18:00 Uhr
Di 08:00 - 18:00 Uhr
Mi 08:00 - 18:00 Uhr
Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 18:00 Uhr
Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für den von Ihnen gewählten Beruf entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen. Für akademische Qualifikationen können Sie eine Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.
Weitere Informationen zu den deutschen Berufen, zu den Anerkennungsverfahren und auch zu den dafür zuständigen Stellen finden Sie auch auf dem Portal "Anerkennung-in-Deutschland". Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:
Die Service-Stellen des Netzwerkes "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.
Es gilt das die Ausübung des jeweiligen Berufes regelnde Bundes- bzw. Landesrecht. Informationen dazu finden Sie auch im Portal "Anerkennung in Deutschland".
Darüber hinaus können je nach Beruf weitere Gesetze gelten. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
MW LSA, Referat 44I, Dieckmann
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES