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Bezeichnung:
Informationen zur Vogelgrippe
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Zuständigkeit für Meldung toter Vögel

Adressat für die Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel) sind die jeweils zuständigen Veterinärämter. Das Auffinden eines toten Vogels in Feld und Wald gehört zu den normalen Vorgängen des Lebens, erst wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, ist eine Information an das Veterinäramt sinnvoll.

Verhalten bei Verdacht auf Vogelgrippe (bei Tier und Mensch)

Die zuständigen Veterinärämter sind bei Verdacht auf Vogelgrippe bei Wildvögeln und Hausgeflügel umgehend zu unterrichten.

Die verendeten Tiere sollten nie ohne Handschuh oder eine über die Hand gestülpte Plastiktüte angefasst werden.

Hunden und Katzen ist der Zugang zu erkrankten und toten Vögeln zu verwehren. Erkrankungsfälle sind bei ihnen bisher nicht bekannt, aber sie können zur Verbreitung des Krankheitserregers beitragen.

Die Infektion hat bei den freilebenden Wasservögeln an der Ostseeküste und am Bodensee begonnen. Vermutlich ist das Virus mit den Zugvögeln zu uns gekommen und hat dann die heimischen Vögel infiziert. Vögel, die die Krankheit überleben, entwickeln Antikörper und sind dann ungefährlich.

Gefahr für Tiere (Hausgeflügel)

Die Verantwortung für Hausgeflügel trägt deren Halter, er muss bei Verdacht auf eine Seuche das Veterinäramt informieren Für ihn gelten die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung.

Gefahr für Hausgeflügel besteht immer dann, wenn direkte (Wildvögel fressen mit) oder indirekte Kontakte durch Übertragung vor allem von Kot und Federn zwischen Wild- und Hausgeflügel entsteht.

Alle Hausgeflügelarten außer Tauben sind gefährdet, sich mit dem Virus H5N8 anzustecken. Bei den Wildvögeln sind zunächst Enten und Gänse erkrankt, aber inzwischen wird das Virus auch bei Möwen und Greifvögeln gefunden, weil sie verendete Tiere gefressen haben.

Erkrankungsfälle bei Säugetieren wurden bisher nicht festgestellt.

Gefahr für Menschen

Erkrankungen des Menschen an dem aktuellen Virus H5N8 wurden bisher nicht festgestellt und sind weltweit noch nicht berichtet worden. Eine Gefährdung des Menschen wird deshalb als gering angesehen. Ungeachtet dessen sind alle Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Vögeln, Geflügel und Geflügelfleisch uneingeschränkt zu beachten, da Geflügel auch andere Erreger tragen kann.

Vorsorgemaßnahmen

Halter von Geflügel können ihre Tiere schützen, indem sie den Kontakt zu Wildvögeln für sich selbst und ihre Tiere vermeiden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat ein Merkblatt herausgegeben, das Hinweise zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen enthält und das jedem Geflügelhalter empfohlen wird.

Für Geflügelhalter gelten die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung. Und die Dringlichkeits-Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) vom 18. November 2016. Diese Verordnung richtet sich ausdrücklich an Geflügelhalter mit weniger als 1.000 Tieren. Sie verlangt, dass die Geflügelställe gesichert sind, damit Unbefugte nicht eintreten können und sie verlangt, dass der Tierhalter Schutzkleidung trägt, die nur für den Stall bestimmt ist.

Hunde und Katzen sollten zur Zeit nicht in Geflügelställe gelassen werden.

Umgang mit Geflügelfleisch

Fleisch von erkrankten oder ansteckungsverdächtigen Tieren kommt nicht in den Handel, sondern wird unschädlich beseitigt.

Aber auch Geflügelfleisch von gesunden Tieren kann mit  bakteriellen oder viralen Krankheitserregern kontaminiert sein. Deshalb sind bei der Verarbeitung von Geflügelfleisch immer die bekannten Hygienemaßnahmen zu beachten: Das Fleisch ist insbesondere getrennt von anderen Lebensmitteln zu verarbeiten und es muss vollständig durcherhitzt werden. Gerätschaften (z. B. Teller, Messer, Schneidbretter), die mit rohem Geflügelfleisch in Kontakt gekommen sind, sind abzuwaschen und zu trocknen bevor sie für andere Lebensmittel verwendet werden.

Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stellen auf ihren Internetseiten ausführliche Informationen zur Verfügung.

Eine Karte mit den Ausbrüchen der Geflügelpest wird ständig aktuell eingestellt. Das Merkblatt für Geflügelhalter ist dort ebenso zu finden wie eine Risikoeinschätzung.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

30.11.2016
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

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Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

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Donnerstag:
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Freitag:
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sowie jeden letzten Samstag im Monat

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Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

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Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

 

Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

ab 12.03.2024 bis 28.03.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2023

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

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