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Zuständigkeitsfinder

Bezeichnung:
Führen von Gesundheitsfachberufsbezeichnung beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Podologe
  • Altenpfleger
  • Ergotherapeut
  • Diätassistent
  • Logopäde
  • Masseur und medizinischer Bademeister
  • Physiotherapeut
  • Orthoptist
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent
  • Rettungsassistent
  • MTA (Labor, Röntgen oder Funktionsdiagnostik)

Voraussetzungen

Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.

Erforderliche Unterlagen

  • persönlicher Antrag
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
  • ärztliche Bescheinigung
  • Führungszeugnis, Belegart 0
  • Geburts- oder Heiratsurkunde

Gebühren (Kosten)

Für die Erteilung der Erlaubnisurkunde zuzüglich der Kosten für die Postzustellung.

Gebühr: EUR 50,00

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.

Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

Veranstaltungen

Zum Veranstaltungskalender

Wie ist das Wetter?

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7 °C
Wind: 12 km/h
Luftfeuchte: 92%
Luftdruck: 1005 hPa
Stand: 16.04.2024 22:30

Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES