Wenn Sie in der Forschung oder den Medien tätig sind oder wenn Sie eine Einrichtung der politischen Bildung vertreten, können Sie Zugang zu themenrelevanten Stasi-Unterlagen erhalten.
Zugang zu den Stasi-Unterlagen beantragen Sie beim Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv (Stasi-Unterlagen-Archiv). Sie können an einem oder mehreren Tagen Akteneinsicht nehmen und dabei die Herausgabe von Duplikaten beantragen oder die Duplikate unabhängig von der Akteneinsicht beantragen.
Mit dem Zugang zu Stasi-Unterlagen können Sie
aufarbeiten und Ihre Ergebnisse veröffentlichen.
Mit Ihrem Antrag leitet das Stasi-Unterlagen-Archiv sachthematische Recherchen oder Personenrecherchen in seinen Archiven ein. Die Rechercheergebnisse werden ausgewertet und die Unterlagen auf möglicherweise enthaltene schutzwürdige personenbezogene Informationen durchgesehen. Erst dann erhalten Sie Zugang zu themenrelevanten Informationen aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.
Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen erhalten Sie in Form
Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen für Forschung oder Medien müssen Sie schriftlich beim Stasi-Unterlagen-Archivbeantragen.
Hinweis:
Für die Veröffentlichung Ihrer Aufarbeitungsergebnisse werden Sie bei der Herausgabe von Unterlagen darauf hingewiesen, dass Sie
Sie sind
Ihr Forschungsvorhaben muss
Für Forschung, insbesondere private Forschung:
Medienvertreterinnen und -Vertreter:
für Anträge öffentlicher Stellen: keine
für Anträge nichtöffentlicher Stellen:
Einzelheiten können Sie der Besonderen Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Besondere Gebührenverordnung BKM BKMBGebV) mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs entnehmen.
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von Art und Umfang des jeweiligen Forschungs- oder Medienvorhabens ab.
Formulare: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen für Forschung oder Medien müssen Sie schriftlich beim Stasi-Unterlagen-Archiv beantragen:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18 39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 01. April bis 30. September
7.00 - 20.00 Uhr
Winterzeit: 01. Oktober bis 31. März
8.00 - 18.00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I, Zimmer 10 zu den Sprechzeiten
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag/Mittwoch:
6.30 - 08.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Dienstag/Donnerstag:
6.30 - 12.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Freitag:
6.30 - 11.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Sonnabend/Sonntag/Feiertage:
7.30 - 11.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag und Mittwoch:
6.30 - 08.30 und 14.30 - 17.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
6.30 - 08.30 und 10.30 - 11.30 Uhr
und 14.30 - 17.00 Uhr
Freitag:
6.30 - 08.30 und 14.30 - 17.30 Uhr
Annahmezeiten Grünschnitt
ab 18. April 2023 - 28.10.2023
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jeden letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES