Wenn Sie wissen möchten, ob in den Stasi-Unterlagen Informationen zu Ihrer Person enthalten sind, können Sie Akteneinsicht beantragen.
Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen beantragen Sie beim Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv. Sie können Auskunft, Akteneinsicht sowie die Herausgabe von Duplikaten beantragen.
Zugang zu Informationen zur eigenen Person:
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) unterscheidet Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu Betroffenen, Dritten, Begünstigten und Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes. Diese Unterscheidung hat Bedeutung für die Reichweite des Zugangsrechtes und die Gebührenpflicht.
Betroffene sind Personen, zu denen der Staatssicherheitsdienst aufgrund zielgerichteter Informationserhebung und Ausspähung einschließlich heimlicher Informationserhebung Informationen gesammelt hat.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes sind hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Begünstigte sind Personen, die vom Staatssicherheitsdienst wesentlich gefördert oder bei der Strafverfolgung geschont worden sind sowie Personen, die mit Wissen, Duldung oder Unterstützung des Staatssicherheitsdienstes Straftaten gefördert, vorbereitet oder begangen haben.
Dritte sind sonstige Personen, über die der Staatssicherheitsdienst Informationen gesammelt hat, ohne dass diese zielgerichtet erhoben und in einer eigens zu den betreffenden Personen angelegten Akte gespeichert wurden.
Als Betroffene oder Betroffener haben Sie das Recht, alle in den vorhandenen und erschlossenen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ("Stasi") enthaltenen Informationen zu Ihrer Person einzusehen. Enthalten die Unterlagen Decknamen von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes, die Informationen über Sie gesammelt oder verwertet haben, dann können Sie die Namen dieser Personen erfahren. Dazu können Sie nach der Akteneinsicht einen Antrag auf Entschlüsselung der Decknamen stellen.
Ehemalige Mitarbeiterinnen und ehemalige Mitarbeiter sowie Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes haben eingeschränkte Zugangsrechte. Als solche oder solcher können Sie die Informationen einsehen, die in den von der Stasi zu Ihrer Person geführten Unterlagen enthalten sind. Einsicht in von Ihnen gefertigte Berichte erhalten Sie dagegen grundsätzlich nicht.
Informationen zu Ihrer Person können sich auch in Unterlagen befinden, die der Staatssicherheitsdienst zu anderen Personen angelegt hat. Sie selbst gelten dann als Dritte oder Dritter und können als solche oder solcher erweiternd Zugang zu den Unterlagen beantragen. Dafür sind entsprechende Angaben erforderlich, die das Auffinden der Informationen ermöglichen. In diesem Fall beraten Sie die Beschäftigten der Behörde gern.
Zugang zu Informationen zu anderen Personen:
Der Zugang zu Informationen, die andere Personen betreffen, ist grundsätzlich nicht zulässig.
Für nahe Angehörige von Vermissten oder Verstorbenen gelten jedoch Ausnahmeregelungen. Als nahe Angehörige oder naher Angehöriger können Sie Akteneinsicht erhalten, soweit Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, das in Zusammenhang mit dem Aufarbeitungszweck des Stasi-Unterlagen-Gesetzes steht. Ein solches ist beispielsweise gegeben, wenn der Antrag die Rehabilitierung, den Schutz des Persönlichkeitsrechts oder die Aufklärung des Schicksals der vermissten oder verstorbenen Person zum Gegenstand hat.
Einen Antrag zu einem oder einer vermissten oder verstorbenen nahen Angehörigen müssen Sie deshalb entsprechend begründen.
Lassen Sie sich beim Stasi-Unterlagen-Archiv beraten, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen gegeben sind.
Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen erhalten Sie in Form
Den Antrag auf Zugang zu den Stasi-Unterlagen müssen Sie schriftlich stellen. Alternativ ist eine Antragstellung online möglich.
Hinweis:
Noch immer werden Stasi-Unterlagen erschlossen und nutzbar gemacht. Nach einer Akteneinsicht oder wenn beim ersten Antrag zunächst keine Unterlagen auffindbar waren, kann deshalb ein Wiederholungsantrag nach einigen Jahren zu neuen Ergebnissen führen.
Zugang zu Informationen zur eigenen Person: keine rechtlichen Voraussetzungen
Zugang für nahe Angehörige einer vermissten oder verstorbenen Person:
Im Rahmen des geltend gemachten berechtigten Interesses beziehungsweise zulässigen Antragszwecks erhalten Sie Zugang zu den Akten, soweit dadurch keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zugang kann nicht gewährt werden, wenn der Vermisste oder Verstorbene eine entsprechende Verfügung hinterlassen hat oder sein entgegenstehender Wille sich aus anderen Umständen eindeutig ergibt.
Zugang zu Informationen zur eigenen Person
Zugang als nahe Angehörige oder naher Angehöriger einer vermissten oder verstorbenen Person
Bitte lassen Sie sich gegebenenfalls beim Stasi-Unterlagen-Archiv beraten, ob beziehungsweise welche weiteren Nachweise Sie in Ihrem konkreten Fall einreichen müssen.
Für Betroffene, Dritte oder nahe Angehörige vermisster oder verstorbener Personen:
Für ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes:
Einzelheiten siehe Besondere Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(Besondere Gebührenverordnung BKM – BKMBGebV) mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs.
Es gibt keine Frist.
Formular: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja (zur Akteneinsicht)
Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen für Privatpersonen müssen Sie beim Stasi-Unterlagen-Archiv beantragen:
Schriftlicher Antrag:
Hinweise zum schriftlichen Antrag:
Es genügt ein formloser schriftlicher, von Ihnen persönlich unterschriebener Antrag. Wir empfehlen, das vom Stasi-Unterlagen-Archiv bereitgestellte Antragsformular zu verwenden, mit dem alle für die Bearbeitung relevanten Daten erfasst werden können.
Onlineantrag:
Hinweise zum Online-Antrag:
Antragsprüfung:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18 39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
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Donnerstag:
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Freitag:
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sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 01. April bis 30. September
7.00 - 20.00 Uhr
Winterzeit: 01. Oktober bis 31. März
8.00 - 18.00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I, Zimmer 10 zu den Sprechzeiten
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag/Mittwoch:
6.30 - 08.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Dienstag/Donnerstag:
6.30 - 12.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
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6.30 - 11.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Sonnabend/Sonntag/Feiertage:
7.30 - 11.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag und Mittwoch:
6.30 - 08.30 und 14.30 - 17.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
6.30 - 08.30 und 10.30 - 11.30 Uhr
und 14.30 - 17.00 Uhr
Freitag:
6.30 - 08.30 und 14.30 - 17.30 Uhr
Annahmezeiten Grünschnitt
ab 18. April 2023 - 28.10.2023
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jeden letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
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