Sie dürfen nur dann als Patentanwalt tätig werden, wenn Sie von der Patentanwaltskammer zur Patentanwaltschaft zugelassen wurden. Die Zulassung müssen Sie beantragen.
Patentanwälte dürfen die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
Als Patentanwalt können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie
Die Zulassung zur Patentanwaltschaft wird in folgenden Fällen versagt:
Zulassungsgebühr
Das Zulassungsverfahren ist üblicherweise innerhalb von zwei Monaten ab Antragstellung abgeschlossen.
Über den Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft entscheidet die Patentanwaltskammer in München.
Den Antrag auf Zulassung als Patentanwalt müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Das notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Die Patentanwaltskammer überprüft, ob Sie alle Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen. Bei positivem Prüfungsergebnis erhalten Sie eine Einladung zur Vereidigung.
Die Vereidigung findet bei der Geschäftsstelle der Patentanwaltskammer in München statt. Nach der Vereidigung erhalten Sie eine Zulassungsurkunde. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie die Berufsbezeichnung "Patentanwalt" beziehungsweise "Patentanwältin" führen.
Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der Patentanwaltskammer und werden nach der Vereidigung in das elektronische Verzeichnis der Patentanwälte eingetragen.
Dieser Text wurde freigegeben von der Patentanwaltskammer (Stand 03.12.2010).
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
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Salzlandsparkasse
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