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Bezeichnung:
Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Tierärztin oder Tierarzt besitzen, jedoch keine Approbation, und den tierärztlichen Beruf nur vorübergehend ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Tierärztin“ bzw. „Tierarzt“ zu führen .

Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden. Sie darf nur widerruflich und nur bis zu einer Gesamtdauer der tierärztlichen Tätigkeit von höchstens vier Jahren erteilt oder verlängert werden. Eine weitere Erteilung oder Verlängerung der Erlaubnis ist möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs
  • Beglaubigte Kopien des Zeugnisses/ Diploms über die abgeschlossene tierärztliche Prüfung (Ausbildungsnachweis)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (beglaubigte Kopie des Personalausweises/ Passes/ Identitätsnachweis)
  • Gegebenenfalls beglaubigter Nachweis der Asylanerkennung, Erlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz bzw. Besitz einer Einbürgerungssicherung
  • Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf : aktuell, kurz gefasst und mit ausführlicher, zeitlich lückenloser Darstellung des Ausbildungs- und beruflichen Werdegangs
  • Bescheinigung des zukünftigen Arbeitgebers über die Anstellungsmöglichkeit und Begründung (z.B. Arbeitsvertrag, Bedarfsprüfung)
  • Nachweis über Straffreiheit
  • polizeiliches Führungszeugnis bzw. entsprechende Bescheinigung aus dem Heimatland
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis, wonach Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des tierärztlichen Berufs geeignet sind (kein amtsärztliches Zeugnis erforderlich)

Hinweis: Liegen die Unterlagen nicht in deutscher Sprache vor, müssen diese zunächst amtlich übersetzt werden.

Gebühren (Kosten)

Die Erteilung der vorläufigen Berufserlaubnis des tierärztlichen Berufs ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landes-Verwaltungskostenordnung.

Fristen

Die vorübergehende Erlaubnis ist höchstens 4 Jahre gültig.

Eine Verlängerung ist möglich. Welche Voraussetzungen hierfür vorliegen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle. Die Verlängerung ist für längstens 3 Jahre möglich.

Eine Erlaubnis darf ausnahmsweise erteilt oder verlängert werden, wenn

  • es im Interesse der tierärztlichen Versorgung liegt und
  • Sie unanfechtbar als Asylberechtigte oder Asylberechtigter anerkannt sind.
  • Sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen (§ 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz) oder
  • im Besitz einer Einbürgerungszusicherung sind.

Zuständige Stelle

Zuständig für das Land Sachsen-Anhalt ist das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

16.12.2019
Siehe auch :
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

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Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

 

Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

ab 12.03.2024 bis 28.03.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2023

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES