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Bezeichnung:
Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.

Allgemeine Informationen

Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

Das gilt für:  

  • Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen, 
  • Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
  • Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.

Bitte begründen Sie Ihren Antrag.

Voraussetzungen

Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfrei gestellt, wenn

  1. es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) oder der §§ 12 und 30 Abs. 2 des Baugesetzbuches liegt,
  2. es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht oder notwendige Ausnahmen oder Befreiungen erteilt sind,
  3. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und
  4. die zuständige Stelle nicht innerhalb der Frist nach § 61 Abs. 3 Satz 2 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt.

Erforderliche Unterlagen

Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung

Gebühren (Kosten)

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung der Abweichung
  • Erwartete Kosten der Bauausführung
     

Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung

Gebühr: EUR 50,00 - 5.000

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1


Für die Zulassung einer Ausnahme

Gebühr: EUR 50,00 - 500,00

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1

Fristen

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde.

Verfahrensablauf

  • Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
  • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
  • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, welche Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen, Ausnahme oder Befreiung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen oder Ausnahme von Regelungen der Baunutzungsverordnung Sie erreichen möchten. 
  • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bau-aufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und er-teilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben am

12.02.2024

Urheber

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

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Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

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sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

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Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

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Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

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09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

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Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

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Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

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Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

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Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

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Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
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