Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht bzw. diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträges und ist gebührenpflichtig.
Wenn Sie vor Ihrem Restaurant oder Café öffentliche Flächen für die Errichtung einer Außengastronomie in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie zuvor eine Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen. Die Erlaubnis ergeht durch Bescheid gegenüber dem Antragsteller und kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.
Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-.Anhalt eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Darüber hinaus kann für die Sondernutzung selbst eine Sondernutzungsgebühr erhoben werden, sofern eine entsprechende satzungsrechtliche Grundlage besteht.
Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Außengastronomie zu beantragen. Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen erhalten.
Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der jeweiligen Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Die Anträge sind formlos zu stellen.
Falls Sie ein Gaststättengewerbe um Außengastronomie erweitern wollen, haben Sie dies der Gewerbehörde anzuzeigen. Ab einer bestimmten Sitzplatzanzahl bzw. wenn Bauten, wie Podeste oder Überdachungen errichtet werden sollen, kann darüber hinaus eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sein.
Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z.B. Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Stadt Calbe (Saale)
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Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
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Fährzeiten
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Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
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Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
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Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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