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Bezeichnung:
Unbemannte Fluggeräte Erlaubnis beantragen
Beschreibung:

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Sie dürfen eine Drohne ohne vorherige Erlaubnis fliegen lassen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Stellt der Betrieb jedoch ein erhöhtes Risiko für Unbeteiligte dar, müssen Sie vorab eine Betriebsgenehmigung beantragen.

Allgemeine Informationen

Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten (UAS – Unmanned Aircraft System) wird in 3 Kategorien unterteilt:

  • "offen"
  • "speziell" 
  • "zulassungspflichtig"

Die Abstufung der einzelnen Kategorien erfolgt auf Basis des jeweiligen Betriebsrisikos beziehungsweise des maximal möglichen Personenschadens.

Wenn Sie ein UAS in der "offenen“ Kategorie betreiben wollen, stellt dies das geringste Betriebsrisiko dar. Sie können Ihre Drohne ohne vorherige Genehmigung fliegen. Voraussetzung ist, dass Sie die erforderlichen Regeln zum Betrieb einhalten, wie zum Beispiel Kompetenznachweise oder Sicherheitsvorgaben. 

Betrieb in der Kategorie "speziell"

Können Sie die Bedingungen der Betriebskategorie "offen" nicht einhalten, erfolgt die Zuordnung eines UAS-Betriebs in die genehmigungspflichtigen Kategorien.

Sie müssen also vor der Aufnahme des Flugbetriebs in den Betriebskategorien "speziell" und "zulassungspflichtig" eine Genehmigung einholen. Genehmigungen für die Kategorie "zulassungspflichtig" sind derzeit noch nicht möglich, da sich die die entsprechenden UAS sowie die gesetzlichen Voraussetzungen zum Betrieb noch in der Entwicklung befinden. 

In welche Kategorie Ihr Betrieb einzuordnen ist, können Sie auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung vorab prüfen.

Das Luftfahrt-Bundesamt stellt auf seiner Internetseite als Hilfestellung zur Einordnung des Betriebs ein anschauliches Flussdiagramm bereit. Hat Ihr Fluggerät beispielsweise eine Startmasse von über 25 Kilogramm oder soll Gegenstände abwerfen, dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung.

Vor dem Betrieb sollten Sie ein grobes Betriebskonzept erstellen. Folgende Fragen sind relevant:

  • Wo soll Ihr UAS fliegen (Boden und Luftgebiet)?
  • Wie hoch soll es fliegen?
  • Wie soll geflogen werden: In Sichtweite (VLOS ¬– "Visual Line of Sight") oder außerhalb der Sichtweite (BVLOS – "Beyond Visual Line of Sight")?
  • Mit welchem UAS wollen Sie fliegen?

Für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung in der Kategorie "speziell" wenden Sie sich an die Luftfahrtbehörde Ihres Bundeslandes. 

Fällt die örtliche Zuständigkeit in eines der folgenden Bundesländer, übernimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) den Antrag:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Kontaktieren Sie Ihre örtlich zuständige Stelle möglichst, bevor Sie den Antrag einreichen. Den Flug dürfen Sie erst unternehmen, wenn Ihnen eine Betriebsgenehmigung vorliegt.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen
    • eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
    • ein Kompetenznachweis gemäß A2 oder höher und
    • eine UAS-Betreibernummer vom LBA.
  • Die von Ihnen eingereichten Unterlagen sind vollständig und korrekt.
     

Erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag: Antrag auf Betriebsgenehmigung in der "speziellen" Kategorie gemäß Artikel 12 DVO (EU) 2019/947
  • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
  • Kompetenznachweis gemäß A2 oder höher 
  • Betriebshandbuch (ConOps)
  • SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment)
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel Genehmigungen
    • für den Einflug in geografische Gebiete
    • für Flüge in Kontrollzonen 
    • zum Abwurf von Gegenständen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Es gibt keine Frist.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes - das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

23.12.2022
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

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Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

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Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

 

Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

ab 12.03.2024 bis 28.03.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2023

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
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