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Immatrikulationsbescheinigung beantragen
Beschreibung:

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Erst mit der Immatrikulation sind Sie Student oder Studentin. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen.

Allgemeine Informationen

Mit der Immatrikulation begründen Sie eine Mitgliedschaft in der Hochschule.

Wenn Sie sich an einer Hochschule für ein Studium bewerben und alle Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen, werden Sie immatrikuliert.

Es gibt eine allgemeine Voraussetzung für ein Studium – die Hochschulzugangsberechtigung. Das ist z.B. ein Abitur oder eine entsprechend andere schulische Qualifikation.

Daneben bestimmt jede Hochschule für jedes Fach selbst, welche weiteren Voraussetzungen vorliegen müssen. Diese sind z.B. ein Numerus Clausus (NC) und eine bestandene Eignungsprüfung.

Die Immatrikulations-Bescheinigung ist der Nachweis, dass Sie Student oder Studentin einer Hochschule sind. Meist erhalten Sie mit der Immatrikulation auch einen Studierendenausweis, der ebenfalls als Nachweis genutzt werden kann.

Voraussetzungen

  • Sie haben die schulischen Voraussetzungen für Ihr gewünschtes Studium erfüllt
  • Sie haben alle Beiträge und Gebühren rechtzeitig gezahlt
  • Sie sind nicht für dieses Studium exmatrikuliert worden
  • Sie sprechen sehr gut deutsch

Erforderliche Unterlagen

Bevor Sie immatrikuliert werden, müssen Sie sich zunächst für ein Studium bewerben. Bei der Bewerbung müssen Sie bereits einige Unterlagen vorlegen, die auch für die Immatrikulation wichtig sind.

Wichtige Unterlagen sind:

  • Zeugnis über die Hochschulreife oder vergleichbare Qualifikation
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis zur Krankenversicherung
  • Nachweis, dass Sie alle Semesterbeiträge und Studiengebühren gezahlt haben
  • Passbild
  • Ggf. Exmatrikulationsbescheinigung

Gebühren (Kosten)

Sie müssen den Semesterbeitrag und die Studiengebühren bezahlen.

Fristen

Für die Immatrikulation müssen Sie alle Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist einreichen. Die Hochschule teilt Ihnen diese Frist schriftlich mit.

Zuständige Stelle

Die Hochschule stellt Ihnen eine Immatrikulations-Bescheinigung aus.

Weitere Informationen

Für ein Studium in Sachsen-Anhalt müssen Sie sehr gut deutsch sprechen. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat zusammen mit der Hochschule Anhalt ein Landesstudienkolleg gegründet. Es soll insbesondere ausländische Studierende auf ein Hochschulstudium vorbereiten und ihnen die erforderlichen Deutsch-Kenntnisse vermitteln.

Die Immatrikulation begründet die Mitgliedschaft in einer Hochschule. Das Ende der Mitgliedschaft wird durch die Exmatrikulation festgesetzt.

Fachlich freigegeben am

22.04.2020
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

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Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

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Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

 

Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

ab 12.03.2024 bis 28.03.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2023

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

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