Sie möchten mit Ihrem Studium pausieren? Was Sie bei einem Urlaubssemester beachten müssen, erfahren Sie hier.
Es gibt viele Gründe, weshalb ein Studium unterbrochen wird. Meistens wird dafür ein Urlaubssemester beantragt. Wenn Sie auch eine Beurlaubung beantragen möchten, muss dafür ein wichtiger Grund vorliegen.
Wichtige Gründe für eine Beurlaubung sind unter anderem:
Jede Hochschule entscheidet selbst, ob in Ihrem Fall eine Beurlaubung gewährt wird.
Der Vorteil einer Beurlaubung ist, dass Sie weiterhin immatrikuliert bleiben. Das heißt Sie behalten Ihren Studienplatz. Das Urlaubssemester wird nicht auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet. Allerdings haben Sie während der Beurlaubung keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Sie können die Beurlaubung meist nur 2-mal für maximal 2 Semester beantragen.
Keine.
Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor jedem Semester innerhalb der Rückmeldefrist stellen.
Wenden Sie sich an Ihre Hochschule.
Wenn Sie Ihr Studium unterbrechen, aber keinen Antrag auf Beurlaubung stellen oder dieser abgelehnt wird, kann dies zu finanziellen Nachteilen führen. Ihr Anspruch auf BAföG erlischt während der Unterbrechung. Zudem wird diese Unterbrechung auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet. Wenn Sie die Regelstudienzeit überschreiten, müssen Sie Studiengebühren bezahlen.
Ministerium für wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES