Wenn Sie sich mit Ihrem Telekommunikations-Anbieter streiten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen an die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur wenden. Sie kann helfen, den Streit beizulegen, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss.
Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, im Interesse beider Parteien möglichst schnell eine gütliche Einigung zu erreichen. So können lange und unter Umständen teure Gerichtsverfahren vermieden werden.
Sie können einen Antrag auf Schlichtung bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation stellen, wenn Sie bereits selbst erfolglos versucht haben, die Angelegenheit mit Ihrem Anbieter zu klären. Zu den Telekommunikations-Anbietern zählen vor allem Internet-, Mobilfunk- und Festnetz-Anbieter.
Aus Ihrem Antrag muss sich ergeben, dass Ihr Anbieter möglicherweise eine Verpflichtung nicht erfüllt hat. Die Schlichtungsstelle kann aktiv werden, wenn diese Verpflichtung mit bestimmten Vorschriften des Telekommunikationsrechts zusammenhängt, welche dem Kundenschutz dienen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
Bevor die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation ein Schlichtungsverfahren eröffnet, prüft sie, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Verbraucherschlichtungsstelle kann zum Beispiel nicht aktiv werden, wenn Ihr Anliegen keinen Bezug zu den kundenschützenden Regelungen des Telekommunikationsrechts hat.
Sie befinden sich mit Ihrem Anbieter von Telekommunikationsdiensten im Streit darüber, ob er Ihnen gegenüber eine Verpflichtung nicht erfüllt hat.
Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation kann ein Schlichtungsverfahren eröffnen, wenn
Je nach Sachverhalt unterschiedlich, zum Beispiel:
Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsformular.
Für das Einreichen Ihres Schlichtungsantrags gibt es keine Frist. Allerdings darf Ihr Anspruch noch nicht verjährt sein. Bei einer strittigen Rechnung müssen Sie diese innerhalb von 8 Wochen beim Anbieter beanstanden und können dann, wenn mit Ihrem Anbieter keine Klärung möglich ist, einen Schlichtungsantrag stellen.
Während des Verfahrens setzt die Schlichtungsstelle den Parteien für ihre Stellungnahmen in der Regel jeweils eine Frist von 3 Wochen.
Die Verfahrensdauer hängt vor allem davon ab, ob der Schlichtungsantrag vollständig ist, die Parteien ihre Stellungnahmen zeitnah und vollständig einreichen und kompromissbereit sind.
Vom Eingang des Antrags bei der Schlichtungsstelle bis zum Abschluss des Verfahrens dauert ein Schlichtungsverfahren im Durchschnitt etwa 7 Wochen.
Der Zeitraum zwischen den Stellungnahmen der Parteien und dem Schlichtungsvorschlag beträgt durchschnittlich etwa 4 Wochen.
Formulare: Antrag auf Schlichtung gemäß § 47a Telekommunikationsgesetz
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ihren Schlichtungsantrag können Sie online, per De-Mail, per E-Mail oder per Post einreichen. Bitte nutzen Sie vorzugsweise das Online-Antragsformular.
Um den Antrag online zu stellen:
Wenn Sie Ihren Antrag per De-Mail, E-Mail oder per Post stellen wollen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
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Dienstag:
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sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)
ab 12.03.2024 bis 28.03.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2023
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
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