Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Finden Sie den richtigen Ansprechpartner

Zuständigkeitsfinder

Bezeichnung:
Weiterbildung für Akademische Gesundheitsberufe anerkennen lassen
Beschreibung:

Teaser

Sie haben Ihr Medizinstudium erfolgreich beendet und möchten nun eine Facharztausbildung machen? Hier erhalten Sie Informationen dazu.

Allgemeine Informationen

Die Weiterbildung für akademische Gesundheitsberufe, insbesondere für Ärzte und Ärztinnen, ist eine wichtige Voraussetzung, um den Beruf praktisch ausüben zu dürfen.

Während der Weiterbildung erlernen Sie die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu Ihrem späteren Beruf.

Durch die Weiterbildung erhalten Sie Ihre Facharzt-, Schwerpunkt-, oder Zusatzbezeichnung. Wenn Sie mehrere Weiterbildungen erfolgreich absolvieren, dürfen Sie alle erworbenen Bezeichnungen nebeneinander führen (z.B. FA für Kinder- und Jugendmedizin - Schwerpunkt Kinderkardiologie).

Die Weiterbildung wird ausschließlich durch Ärzte und Ärztinnen geführt, die von der Ärztekammer befugt wurden.

Die Dauer der Weiterbildung richtet sich nach dem jeweiligen Kurs. Wenn Sie bereits ein ausbildungsbegleitendes Praktikum in einer medizinischen Einrichtung absolviert haben, kann dieses auch auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden. Grundsätzlich müssen Sie die Weiterbildung in Vollzeit und hauptberuflich absolvieren. Allerdings sind hier auch Ausnahmen möglich.

Als Arzt oder Ärztin ohne Facharztausbildung dürfen Sie nicht in allen Bereichen und Einrichtungen der Medizin arbeiten. Früher durften sich Ärzte und Ärztinnen ohne Facharztausbildung als praktischer Arzt/ praktische Ärztin niederlassen oder als Vertragsarzt/ Vertragsärztin arbeiten. Dies ist nicht mehr möglich. Allerdings dürften Sie weiterhin in einer Privatpraxis, bei Notfällen oder bei Praxisvertretungen tätig sein.

Voraussetzungen

Für die Anerkennung der Weiterbildung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben Ihr Studium erfolgreich beendet.
  • Als Arzt oder Ärztin benötigen Sie die Approbation.
  • Sie haben eine Weiterbildung zum Facharzt oder Schwerpunkt erfolgreich absolviert. Die Weiterbildung ist im Logbuch dokumentiert.
  • Sie haben die Prüfung der jeweiligen Weiterbildung bestanden.
  • Sie arbeiten oder wohnen in Sachsen-Anhalt

Erforderliche Unterlagen

  • Logbuch, welches die Weiterbildung dokumentiert
  • Antrag auf Anerkennung

Gebühren (Kosten)

Für die Anerkennung ist eine Gebühr zwischen 25,00 und 75,00 Euro fällig.

Daneben müssen Sie auch eine Prüfungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro zahlen.

Fristen

Die Prüfung erfolgt mindestens 2 Wochen nach der Zulassung.

Fristen zur Beantragung der Anerkennung gibt es nicht.

Zuständige Stelle

Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

Verfahrensablauf

Sobald Sie die Approbation erhalten haben, können Sie eine Weiterbildung beginnen. Alle angebotenen Weiterbildungskurse werden von der Ärztekammer bekannt gegeben. Während der Weiterbildung erwerben Sie alle notwendigen Fertigkeiten und Fähigkeiten. Alle absolvierten Kurse werden in einem Logbuch dokumentiert.

Am Ende der Weiterbildung beantragen Sie die Zulassung zur Prüfung bei der Ärztekammer. Sie können zu einer Prüfung zum Schwerpunkt erst zugelassen werden, wenn Sie bereits eine Facharztausbildung erfolgreich absolviert haben.

Die Ärztekammer setzt den Termin zur Prüfung. Diese ist mündlich und dauert mindestens 30 Minuten. Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens die Note „ausreichend“ erreichen.

Nachdem Sie die Prüfung bestanden haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung bei der Ärztekammer stellen. Sie erhalten die Anerkennungsurkunde und dürfen die Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung führen.

Weitere Informationen

Auf den Internetseiten der Ärztekammer erhalten Sie weitere umfassende Informationen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

29.04.2020
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

Veranstaltungen

Zum Veranstaltungskalender

Wie ist das Wetter?

04d
13 °C
Wind: 35 km/h
Luftfeuchte: 78%
Luftdruck: 990 hPa
Stand: 28.03.2024 13:30

Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

 

Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

ab 12.03.2024 bis 28.03.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2023

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES