Das Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das Ihnen als seinem Inhaber das ausschließliche Recht gibt, über Ihre Erfindung zu verfügen. Kein anderer darf ohne Ihre Zustimmung von der patentierten Erfindung Gebrauch machen. Außer in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen darf beispielsweise niemand patentgeschützte Produkte ohne Lizenz herstellen, anbieten, in den Verkehr bringen oder importieren oder patentierte Verfahren anwenden. Dieses Schutzrecht gilt in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren.
Patente können für Erfindungen aus allen Bereichen der Technik erteilt werden, die
Neuheit: Eine Erfindung ist neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die weltweit vor der Anmeldung der betreffenden Erfindung in jeder erdenklichen Weise der Öffentlichkeit zugänglich waren. Dies kann unter anderem durch schriftliche oder mündliche Beschreibungen, Benutzung oder Ausstellung der Fall sein. Zu den schriftlichen Beschreibungen zählen zum Beispiel Bücher, Zeitschriften und Patente. Eine mündliche Beschreibung ist zum Beispiel ein Vortrag auf einer Tagung.
Auch Informationen, die Sie selbst veröffentlicht haben, zählen zum Stand der Technik. Achten Sie als Erfinder also stets darauf, Ihre Erfindung vor der Anmeldung geheim zu halten.
Erfinderische Tätigkeit: Selbst wenn Ihre Erfindung weltweit neu ist, so muss sie nicht automatisch zum Patent führen. Erfinderische Tätigkeit heißt, dass sich die Neuerung in ausreichendem Maß vom Stand der Technik abheben muss. Patentschutz wird nicht gewährt, wenn es sich um eine nahe liegende und daher kleine Neuerung handelt.
Gewerbliche Anwendbarkeit: Die gewerbliche Anwendbarkeit ist gegeben, wenn die Erfindung auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann.
Technische Erfindung: Ein Patent wird nur auf technische Erfindungen erteilt. Die stetige Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik definiert die Bereiche dessen, wofür Patentschutz erlangt werden kann, immer wieder neu.
Wenn Sie Ihre Erfindung anmelden, müssen Sie sie in den Anmeldungsunterlagen so deutlich und vollständig offenbaren, dass ein Fachmann sie ohne Weiteres ausführen kann. Eine nachträgliche Erweiterung der technischen Information ist nicht zulässig.
Dagegen ist ein Patentschutz nicht möglich unter anderem für:
Wenn Sie eine Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt zum Patent anmelden möchten, müssen Sie eine umfassende Beschreibung der Erfindung vorlegen, die einen Fachmann in die Lage versetzt, Ihre Erfindung nachzuvollziehen und auszuführen.
Technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Patent schützen lassen.
Ein Patent entsteht nicht automatisch mit der Anmeldung beim DPMA. Erst wenn Ihre Erfindung das gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, kann ein Patent erteilt werden.
Sie können die Erteilung eines Patents schriftlich oder elektronisch beantragen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
Wenn Sie Ihr Patent elektronisch anmelden möchten:
Formulare: Antrag auf Erteilung eines Patents
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18 39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können aufgrund der Corona-Pandemie Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können aufgrund der Corona-Pandemie Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat:
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 01. April bis 30. September
7.00 - 20.00 Uhr
Winterzeit: 01. Oktober bis 31. März
8.00 - 18.00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I, Zimmer 18 zu den Sprechzeiten
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag/Mittwoch:
6.30 - 08.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Dienstag/Donnerstag:
6.30 - 12.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Freitag:
6.30 - 11.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Sonnabend/Sonntag/Feiertage:
7.30 - 11.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag und Mittwoch:
6.30 - 08.30 und 14.30 - 17.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
6.30 - 08.30 und 10.30 - 11.30 Uhr
und 14.30 - 17.00 Uhr
Freitag:
6.30 - 08.30 und 14.30 - 17.30 Uhr
Sonnabend/Sonntag/Feiertage:
8.00 - 09.30 und 14.30 - 17.30 Uhr
Annahmezeiten Grünschnitt
ab 29. März 2022
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jeden letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES
Volksbank
IBAN DE15 8109 3274 0002 0180 20
BIC GENODEF1MD1