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Bezeichnung:
Schlichtungsverfahren zur Behindertengleichstellung beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Ihrem täglichen Leben Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen durch Bundesbehörden erfahren, die beispielsweise auf mangelnde Barrierefreiheit zurückgehen, können Sie die Schlichtungsstelle einschalten.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Sie zum Beispiel bauliche Anlagen, Verkehrsmittel oder Systeme der Informationsverarbeitung nutzen können ohne größere Erschwernis und ohne fremde Hilfe. Wenn Sie in Ihrem täglichen Leben durch öffentliche Stellen des Bundes Beeinträchtigungen erfahren, weil die Barrierefreiheit nicht ausreichend ausgebaut ist, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden.
Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes.
Die Schlichtungsstelle ist unabhängig. Die schlichtenden Personen sind für eine unparteiische und faire Verfahrensführung verantwortlich. Die schlichtenden Personen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Voraussetzungen

  • Bei Ihnen liegt eine Behinderung vor.
  • Sie wurden deswegen durch eine öffentliche Stelle des Bundes benachteiligt - beispielsweise indem Barrieren nicht hinreichend abgebaut wurden.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie im Schlichtungsverfahren durch jemand anderen vertreten werden, brauchen Sie eine Vollmacht (PDF; 60 KB, 1 Seite).

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

Wenn es schon eine Frist für Rechtsbehelfe gibt, die durch das Schlichtungsverfahren unterbrochen wurde, müssen Sie den Schlichtungsantrag innerhalb der Rechtsbehelfsfrist stellen.

Bearbeitungsdauer

  • Erste Benachrichtigung über Eingang: 2 Tage
  • Abschluss des Schlichtungsverfahrens: 3 Monate

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Um ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, müssen Sie einen Antrag stellen. Das Antragsformular gibt es auch in Leichter Sprache. In Ihrem Antrag müssen folgende Dinge stehen:

  • der Sachverhalt (die Situation, in der Sie eine Beeinträchtigung erfahren haben),
  • das Ziel, das Sie mit dem Schlichtungsverfahren erreichen möchten,
  • Ihren Namen und Ihre Adresse und
  • der Namen und die Adresse der öffentlichen Stelle des Bundes

Sie können den Antrag online, per Post, in Deutscher Gebärdensprache über den SQAT-Service oder nach Terminabsprache persönlich vor Ort stellen.

Wenn Sie den Antrag online stellen:

  • Füllen Sie alle Felder des Online-Formulars aus und folgen Sie den Anweisungen.
  • Die Schlichtungsstelle meldet sich dann bei Ihnen.

Wenn Sie den Antrag per Post stellen:

  • Laden Sie den Antrag herunter und drucken Sie ihn aus.
  • Füllen Sie den Antrag aus und legen die geforderten Unterlagen bei und senden Sie ihn per Post oder per E-Mail an die Schlichtungsstelle.

Sie können Ihren Antrag aber auch per E-Mail an die Schlichtungsstelle schicken oder einen Antrag in Deutscher Gebärdensprache über den SQAT-Service stellen.

  • Sie klicken auf der Webseite der Schlichtungsstelle BGG auf das SQAT-Symbol. Dann nehmen Sie ein Video in Deutscher Gebärdensprache auf. Das wird durch einen Dienstleister in eine Mail umgewandelt.
  • Die Antwort der Schlichtungsstelle wird ebenso in ein Gebärdensprachvideo umgewandelt

Sie können den Antrag mündlich direkt vor Ort in der Schlichtungsstelle stellen:

  • Gehen Sie nach Terminabsprache zur Schlichtungsstelle und sagen Sie, dass Sie ein Schlichtungsverfahren stellen möchten.
  • Die Mitarbeiter vor Ort leiten dann für Sie das Schlichtungsverfahren ein.

So läuft das Schlichtungsverfahren ab:

  • Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, prüft die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Ihren Antrag und schreibt auch die öffentliche Stelle an.
  • Sie bekommen dann eine Antwort vom Träger öffentlicher Gewalt und können hierauf antworten.
  • Die Schlichterin oder der Schlichter schlägt Ihnen eine Antwort vor, die Sie dem der öffentlichen Stelle schicken können.
  • Manchmal können Sie auch zu einem Schlichtungstermin eingeladen werden.
  • Wenn Sie sich geeinigt haben, ist das Schlichtungsverfahren beendet.
  • Wenn Sie sich nicht einigen können, bekommen Sie einen Brief, dass das Schlichtungsverfahren nicht erfolgreich war

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

28.09.2018
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

Veranstaltungen

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Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

 

Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

ab 12.03.2024 bis 28.03.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2023

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES