Bevor Sie ein Studium beginnen, möchten Sie einen tieferen Einblick in die Themen erhalten? Informieren Sie sich hier über eine Gasthörerschaft.
Als Gasthörer oder –hörerin können Sie an einzelnen Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen. Dafür brauchen Sie keine Hochschulzugangsberechtigung. Während der Gasthörerschaft sind Sie nicht immatrikuliert.
Die Gasthörerschaft können Sie immer nur für ein Semester beantragen.
Viele nutzen die Möglichkeit, um die Hochschule und das Studium kennenzulernen.
Auch wenn Sie an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können Sie als Gasthörer oder –hörerin zugelassen werden.
Für die Gasthörerschaft müssen Sie eine Studiengebühr bezahlen. Diese richtet sich nach der Hochschule und Ihrer persönlichen und finanziellen Situation.
Die Hochschulen legen die Fristen fest, in denen Sie den Antrag einreichen müssen.
Wenden Sie sich an die Hochschule.
Viele Hochschulen stellen die Anträge online zur Verfügung.
Sie entscheiden sich für einen Studiengang an einer Hochschule. An dieser Hochschule stellen Sie den Antrag auf Gasthörerschaft. Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen und dieser nur für ein Semester gültig ist.
Die Hochschule entscheidet, ob Sie als Gasthörer oder –hörerin zugelassen werden. Dabei prüft Sie, ob genügend Kapazitäten vorhanden sind.
Sobald Sie die Gebühr entrichtet haben, erhalten Sie einen Gasthörerausweis. Mit diesem können Sie dann an Lehrveranstaltungen teilnehmen.
Viele Hochschulen bieten Studierenden anderer Hochschulen eine kostenlose Gasthörerschaft an. Sie können in begründeten Ausnahmefällen sogar Prüfungen als Gasthörer oder –hörerin ablegen. Darüber entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss.
§ 32a Abs. 3 HSG LSA
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES