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Chemische Stoffe: Informationen erhalten
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Sie können Auskunft erhalten, ob Alltagsprodukte bestimmte gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien enthalten.

Allgemeine Informationen

Als Verbraucher können Sie beim Händler, Hersteller oder Importeur nachfragen, ob Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe enthalten (manchmal als SVHC abgekürzt; englisch für Substances of Very High Concern). Diese sind gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu geben, sobald die Konzentration des jeweiligen Stoffes im Erzeugnis 0,1 Prozent überschreitet.

Als besonders besorgniserregende Stoffe gelten Chemikalien, die bestimmte für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt negative Eigenschaften haben und dies in einem formalen Prozess bei der zuständigen Europäischen Chemikalienagentur festgestellt wurde. Die besonders besorgniserregenden Stoffe sind in der sogenannten Kandidatenliste gelistet. Diese können Sie online einsehen. Die Liste wird zweimal 2-mal jährlich mit neuen Stoffen ergänzt.

Die Auskunftspflicht gilt für die meisten Gegenstände, zum Beispiel aus den Bereichen:

  • Haushaltswaren, 
  • Textilien, 
  • Schuhe, 
  • Sportartikel, 
  • Möbel, 
  • Heimwerkerbedarf, 
  • Elektro-/Elektronikgeräte, 
  • Spielzeug, 
  • Fahrzeuge oder 
  • Verpackungen. 

Sie gilt nicht für Bereiche, die speziellen Regelungen unterliegen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Medizinprodukte, 
  • Arzneimittel, 
  • Lebensmittel, 
  • Kosmetika, 
  • Wasch- und Reinigungsmittel, 
  • Futtermittel, 
  • Pflanzenschutzmittel, 
  • Biozide und 
  • flüssige oder pulverförmige Produkte wie Lacke oder Farben.

Rechtliche Grundlage ist die REACH-Verordnung von 2006. REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals).

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

maximal 45 Tage

Zuständige Stelle

Umweltbundesamt
Postfach 1406
06813 Dessau-Roßlau

E-Mail: buergerservice@uba.de
Tel.: 0340 21030

Zuständige Überwachungsbehörden der Bundesländer:
https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/SharedDocs/Downloads/DE/REACH/Erzeugnis/Kontaktstellen-Laender.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Anträge / Formulare

  • Formulare: nein, aber Musterbrief des Umweltbundesamtes
  • Onlineverfahren möglich: Ja
    • Kostenlose App Scan4Chem des Umweltbundesamtes
  • Schriftform nötig: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

Verfahrensablauf

Sie können entweder mit dem Musterbrief oder mit der App „Scan4Chem“ des Umweltbundesamtes eine Anfrage zu  Chemikalien in Alltagsgegenständen stellen.

Anfrage mit Musterbrief:

  • Laden Sie den Musterbrief von der Website des Umweltbundesamtes als Word-Datei herunter.
  • Tragen Sie das Datum, Ihre Adresse (als Absender) sowie die Adresse des Herstellers ein.
  • Ersetzen Sie „XXXX“ durch den genauen Namen des Erzeugnisses. Zur sicheren Identifikation können Sie auch die Nummer unter dem Barcode des Erzeugnisses hinzufügen
  • Sie können den Musterbrief ausdrucken und bei Ihrem Einzelhändler oder Lieferanten einreichen. 

Anfrage mit App „Scan4Chem“:

  • Scannen Sie mit Ihrem Smartphone oder Tablet den Barcode des Erzeugnisses ein oder geben Sie den Produktnamen ein. Sind bereits Informationen in der App hinterlegt, werden diese angezeigt. Sind noch keine Informationen in der App hinterlegt, wird automatisch eine Anfrage an den zuständigen Hersteller oder Importeur erstellt, die Sie per Klick senden können.

45 Tage nach Eingang der Anfrage sollte Ihnen die Antwort vorliegen.

  • Falls nicht, können Sie dies den zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer mitteilen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Fachlich freigegeben am

18.08.2020
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

Veranstaltungen

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Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

 

Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

ab 12.03.2024 bis 28.03.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2023

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES