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Bezeichnung:
Parkerleichterung für Schwerbehinderte beantragen
Beschreibung:

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Sie sind schwerbehindert und nutzen häufig einen PKW? Informieren Sie sich hier über Parkerleichterungen.

Allgemeine Informationen

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen. Eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

In Sachsen-Anhalt werden 3 verschiedene Parkausweise ausgestellt und anerkannt:

  • Der „Blaue Parkausweis“ (EU-weit)
  • Der "Orange Parkausweis" (bundesweit)
  • Der „Weiße Parkausweis“ (nur in Sachsen-Anhalt)

Der blaue Parkausweis

Dieser Parkausweis wird für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder für Blinde ausgestellt. Mit diesem Parkausweis dürfen Sie in allen EU-Mitgliedsstaaten auf einem Behindertenparkplatz parken (Parkplätze mit einem Rollstuhlfahrersymbol). Zudem erhalten Sie mit diesem Parkausweis folgende Erleichterungen:

  • bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290)
  • unter bestimmten Voraussetzungen Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
  • Parken auf Bewohnerparkplätzen
  • Kostenloses Parken in kostenpflichtigen Parkzonen

Der orange Parkausweis

Dieser Parkausweis wird für schwerbehinderte Menschen ausgestellt, die die Voraussetzungen für den blauen Parkausweis nicht erfüllen. Es sind aber trotzdem Voraussetzungen gegeben.

Mit diesem Parkausweis dürfen Sie nicht auf den Behindertenparkplätzen parken. Sie haben aber folgende Erleichterungen:

  • bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290)
  • unter bestimmten Voraussetzungen Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
  • Parken auf Bewohnerparkplätzen
  • Kostenloses Parken in kostenpflichtigen Parkzonen

Der weiße Parkausweis

Dieser Parkausweis wird für Menschen ausgestellt, die vorübergehend (bis zu 6 Monate) an Funktionseinschränkungen der unteren Gliedmaßen leiden. Sie erhalten die gleichen Erleichterungen wie beim blauen Parkausweis.

 

Voraussetzungen

Für den blauen Parkausweis

  • Sie sind außergewöhnlich gehbehindert und das Merkzeichen „aG“ ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt
  • Oder Sie sind blind und das Merkzeichen Bl ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt
  • Oder Sie sind schwerbehindert mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

Für den orangen Parkausweis

  • Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und
    • einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • oder Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und
    • einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
    • gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • oder Sie sind schwerbehindert, und an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
  • oder Sie sind schwerbehindert mit einem künstlichen Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt

 

Für den weißen Parkausweis

  • Sie leiden an starken Funktionseinschränkungen der unteren Gliedmaßen aufgrund einer Krankheit, Operation oder eines Unfalls
  • Aufgrund der Funktionseinschränkungen können Sie nur kurze Strecken zurücklegen
  • Die Einschränkung ist nur vorübergehend (bis zu 6 Monate)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
  • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
  • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

Gebühren (Kosten)

Keine.

Fristen

Keine.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die für den Wohnsitz zuständige Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Anträge / Formulare

Viele Landkreise und kreisfreie Städte stellen Antragsformulare zur Verfügung.

Weitere Informationen

Der jeweilige Parkausweis ist befristet. Für die Verlängerung müssen Sie einen weiteren Antrag stellen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

Fachlich freigegeben am

09.10.2020
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

Veranstaltungen

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Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

 

Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

ab 12.03.2024 bis 28.03.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2023

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES