Informieren Sie sich hier über die Möglichkeit der Waldbestattung.
Die Waldbestattung ist eine besondere Form der Feuerbestattung. Dabei wird die Urne in der Nähe einer langlebigen Pflanze (meist eines Baumes) beigesetzt.
Die Waldbestattung darf nur in zugelassenen Wäldern erfolgen (Widmung als Friedhof).
Die Möglichkeiten, aber auch Beschränkungen, sind sehr individuell und vielfältig. Manche Friedhöfe für Baumbestattungen bieten Gemeinschafts- oder Familiengrabstätten oder eine unbegrenzte Ruhezeit an. Sie dürfen auf diesen Friedhöfen in der Regel keinen Grabstein, Grabschmuck oder Kerzen aufstellen.
Es wird eine Plakette mit dem Namen der verstorbenen Person am jeweiligen Baum angebracht. Einzelheiten erfahren Sie beim jeweiligen Träger.
Es müssen dieselben Voraussetzungen wie für eine Feuerbestattung erfüllt sein.
Diese sind:
Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem beauftragten Bestattungsinstitut bzw. bei der Gemeinde, Kirche oder Religionsgemeinschaft, auf deren Friedhof die Beisetzung erfolgen soll.
Es fallen Kosten an für:
Sofern Sie eine Trauerfeier durchführen, fallen zusätzliche Kosten an (z.B. für die Trauerhalle, für den/die Trauerredner/in, Bewirtung etc.).
Die Höhe der Kosten hängt von der Art und Weise der Bestattung ab.
Sollten Sie die Kosten nicht aufbringen können, wenden Sie sich schnell an Ihr zuständiges Sozialamt.
Die Einäscherung soll innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes durchgeführt werden.
Nach der Einäscherung ist die Urne innerhalb eines Monats beizusetzen.
Die untere Gesundheitsbehörde (= Landkreis oder kreisfreie Stadt) kann eine frühere Einäscherung aus Gründen der Hygiene anordnen. Sie kann auch eine spätere Einäscherung erlauben, wenn dem keine hygienischen Gründe entgegenstehen.
Wenden Sie sich an die Gemeinde oder Stadt, wo die Bestattung durchgeführt werden soll.
Oder wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen.
Nach dem Eintritt des Todes wird eine Todesbescheinigung von einem Arzt ausgestellt. Aufgrund der Todesbescheinigung wird vom Standesamt eine Sterbeurkunde ausgestellt. Diese müssen Sie beim Träger des Friedhofs vorlegen, damit die Beisetzung erfolgen kann.
Bei einer Waldbestattung muss vor der Einäscherung noch eine 2. Leichenschau von einem Arzt durchgeführt werden. Dieser Arzt für die 2. Leichenschau muss eine speziell dafür erteilte behördliche Erlaubnis besitzen oder einen Weiterbildungsabschluss auf dem Gebiet der Pathologie oder Rechtsmedizin haben. Danach wird die verstorbene Person in einem Krematorium eingeäschert.
Für die Durchführung der Bestattung müssen Sie in Sachsen-Anhalt nicht zwingend ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Jedoch ist eine solche Beauftragung ratsam, denn dieses erledigt auch sämtliche Formalitäten und Behördengänge für Sie.
Die Beisetzung können Sie individuell gestalten, wobei die Wünsche der verstorbenen Person beachtet werden sollten.
Sollte sich die verstorbene Person ausdrücklich gegen eine Wald- bzw. Feuerbestattung entschieden haben, ist diese nicht gestattet.
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
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sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontoverbindung
Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES