Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Finden Sie den richtigen Ansprechpartner

Zuständigkeitsfinder

Bezeichnung:
Waldbestattung durchführen
Beschreibung:

Teaser

Informieren Sie sich hier über die Möglichkeit der Waldbestattung.

Allgemeine Informationen

Die Waldbestattung ist eine besondere Form der Feuerbestattung. Dabei wird die Urne in der Nähe einer langlebigen Pflanze (meist eines Baumes) beigesetzt.

Die Waldbestattung darf nur in zugelassenen Wäldern erfolgen (Widmung als Friedhof).

Die Möglichkeiten, aber auch Beschränkungen, sind sehr individuell und vielfältig. Manche Friedhöfe für Baumbestattungen bieten Gemeinschafts- oder Familiengrabstätten oder eine unbegrenzte Ruhezeit an. Sie dürfen auf diesen Friedhöfen in der Regel keinen Grabstein, Grabschmuck oder Kerzen aufstellen.

Es wird eine Plakette mit dem Namen der verstorbenen Person am jeweiligen Baum angebracht. Einzelheiten erfahren Sie beim jeweiligen Träger.

Voraussetzungen

Es müssen dieselben Voraussetzungen wie für eine Feuerbestattung erfüllt sein.

Diese sind:

  • Durchführung der beiden Leichenschauen, das gilt nicht für Fehlgeborene,
  • Beurkundung des Sterbefalls,
    • bei Totgeborenen ist vor der Bestattung die Beurkundung der Geburt durch eine standesamtliche Bescheinigung nachzuweisen
    • bei Fehlgeborenen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich Datum, Umstand der Fehlgeburt und Name und Anschrift der Mutter ergeben
  • Die Urne ist biologisch abbaubar

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde

Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem beauftragten Bestattungsinstitut bzw. bei der Gemeinde, Kirche oder Religionsgemeinschaft, auf deren Friedhof die Beisetzung erfolgen soll.

Gebühren (Kosten)

Es fallen Kosten an für:

  • die Durchführung der Leichenschauen (nicht bei Fehlgeburten),
  • die Beurkundungen,
  • die Einäscherung,
  • das Grabnutzungsrecht („Erwerb“ der Grabstelle),
  • den Sarg,
  • die Urne,
  • das Bestattungsunternehmen.

Sofern Sie eine Trauerfeier durchführen, fallen zusätzliche Kosten an (z.B. für die Trauerhalle, für den/die Trauerredner/in, Bewirtung etc.).

Die Höhe der Kosten hängt von der Art und Weise der Bestattung ab.

Sollten Sie die Kosten nicht aufbringen können, wenden Sie sich schnell an Ihr zuständiges Sozialamt.

Fristen

Die Einäscherung soll innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes durchgeführt werden.

Nach der Einäscherung ist die Urne innerhalb eines Monats beizusetzen.

Die untere Gesundheitsbehörde (= Landkreis oder kreisfreie Stadt) kann eine frühere Einäscherung aus Gründen der Hygiene anordnen. Sie kann auch eine spätere Einäscherung erlauben, wenn dem keine hygienischen Gründe entgegenstehen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Gemeinde oder Stadt, wo die Bestattung durchgeführt werden soll.

Oder wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen.

Verfahrensablauf

Nach dem Eintritt des Todes wird eine Todesbescheinigung von einem Arzt ausgestellt. Aufgrund der Todesbescheinigung wird vom Standesamt eine Sterbeurkunde ausgestellt. Diese müssen Sie beim Träger des Friedhofs vorlegen, damit die Beisetzung erfolgen kann.

Bei einer Waldbestattung muss vor der Einäscherung noch eine 2. Leichenschau von einem Arzt durchgeführt werden. Dieser Arzt für die 2. Leichenschau muss eine speziell dafür erteilte behördliche Erlaubnis besitzen oder einen Weiterbildungsabschluss auf dem Gebiet der Pathologie oder Rechtsmedizin haben. Danach wird die verstorbene Person in einem Krematorium eingeäschert.

Für die Durchführung der Bestattung müssen Sie in Sachsen-Anhalt nicht zwingend ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Jedoch ist eine solche Beauftragung ratsam, denn dieses erledigt auch sämtliche Formalitäten und Behördengänge für Sie.

Die Beisetzung können Sie individuell gestalten, wobei die Wünsche der verstorbenen Person beachtet werden sollten. 

Sollte sich die verstorbene Person ausdrücklich gegen eine Wald- bzw. Feuerbestattung entschieden haben, ist diese nicht gestattet.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

25.11.2020
Siehe auch :
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

Veranstaltungen

Zum Veranstaltungskalender

Wie ist das Wetter?

04d
6 °C
Wind: 18 km/h
Luftfeuchte: 78%
Luftdruck: 1001 hPa
Stand: 29.03.2024 03:00

Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

 

Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

ab 12.03.2024 bis 28.03.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2023

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES