Wenn eine Person verstirbt, muss eine Todesbescheinigung ausgestellt werden. Wer diese bekommt und wofür diese wichtig ist, erfahren Sie hier.
Jede verstorbene Person muss ärztlich untersucht werden. Bei dieser sogenannten Leichenschau werden der Tod selbst, die Todesursache und Todesart sowie der Todeszeitpunkt beurkundet.
Nach der Leichenschau wird unverzüglich eine Todesbescheinigung von dem Arzt oder der Ärztin ausgestellt.
Die Todesbescheinigung besteht aus einem nicht-vertraulichen und einem vertraulichen Teil.
In dem nicht-vertraulichen Teil werden persönliche Daten der verstorbenen Person (Name, Hauptwohnsitz, Geburtsdatum) sowie der Sterbeort und -zeitpunkt, die Todesart (natürlich/nichtnatürlich) und der zuletzt behandelnde Arzt festgehalten.
In dem vertraulichen Teil stehen zusätzlich Angaben zur Todesursache. Bei einer Krankheit als Todesursache wird diese bezeichnet, aber auch schwerwiegende andere Krankheiten werden aufgeführt. Bei einem Unfalltod wird die Art des Unfalls näher angegeben (zum Beispiel Verkehrsunfall, Arbeitsunfall).
Bei so genanntem „berechtigten Interesse“ haben Dritte ein Einsichtsrecht in die Todesbescheinigung. Dies gilt z.B. für Bestattungsunternehmen.
Wenn Sie als Angehöriger oder Angehörige die verstorbene Person aus einem anderen Bundesland nach Sachsen-Anhalt überführen lassen möchten, können Sie die Todesbescheinigung als Nachweis vorlegen.
Keine.
Die Kosten der Leichenschau und der Ausstellung der Todesbescheinigung sind von denjenigen zu tragen, die für die Bestattung zu sorgen haben.
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde oder kreisfreie Stadt, in der die Person verstorben ist.
Sobald eine Person verstorben ist, muss die verstorbene Person ärztlich untersucht werden.
Der Arzt oder die Ärztin stellt nach der Untersuchung die Todesbescheinigung aus.
Die Todesbescheinigung wird in mehrfacher Ausfertigung erstellt. Für manche Empfänger (Gesundheitsamt, Statistisches Landesamt, ärztliche Person für die 2. Leichenschau, ausstellende Arztperson) ist eine Ausfertigung vorgesehen, welche sowohl den vertraulichen als auch den nicht-vertraulichen Teil enthält. Das Standesamt erhält eine Ausfertigung nur mit dem nicht-vertraulichen Teil. Die Ausfertigung, die für die ausstellende Arztperson bestimmt ist, behält diese sofort bei sich. Sie als Angehöriger oder Angehörige erhalten die übrigen Ausfertigungen ausgehändigt, teilweise in einem verschlossenen Umschlag
Alle Ausfertigungen der Todesbescheinigung, die Sie erhalten haben, müssen Sie dem Standesamt vorlegen, damit die Sterbeurkunde ausgestellt werden kann. Das Standesamt leitet alle Ausfertigungen an die vorgesehenen Empfänger weiter.
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
Die Bestattungsunternehmen unterstützen Sie vollumfänglich bei den Behördengängen.
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18
39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
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Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
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Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
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sowie jeden letzten Samstag im Monat
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
07:00 - 20:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)
ab 12.03.2024 bis 28.03.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
ab 16.04.2024 bis 29.10.2023
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
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