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Bezeichnung:
Ordnungsbehördliche Bestattung durchführen
Beschreibung:

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Wenn eine Bestattung nicht durch Angehörige oder Beauftragte der verstorbenen Person organisiert wird, erfolgt eine ordnungsbehördliche Bestattung.

Allgemeine Informationen

Verstirbt ein Mensch, muss die Bestattung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Die Bestattung müssen die Angehörigen der verstorbenen Person organisieren. In Einzelfällen kann abweichend davon eine Person oder Einrichtung dazu verpflichtet sein, wenn der Verstorbenen diese zu seinen Lebzeiten damit beauftragt hat.

Wenn keine Angehörigen und keine sonst verpflichteten Personen oder Einrichtungen (Beauftragte) ausfindig gemacht werden können, erfolgt eine ordnungsbehördliche Bestattung. Hierbei wird die Bestattung von der Gemeinde organisiert.

Grundsätzlich sind bei ordnungsbehördlichen Bestattungen Erd- und Feuerbestattungen möglich. Aufgrund der niedrigeren Kosten wählen die meisten Kommunen eine Feuerbestattung mit anschließender anonymer Beisetzung.

Voraussetzungen

  • die verstorbene Person hat keine Vorsorge für ihre Bestattung getroffen
  • es sind keine Angehörigen der verstorbenen Person vorhanden oder zu ermitteln
  • die Angehörigen kümmern sich nicht um die Bestattung
  • Sterbeort muss in Sachsen-Anhalt liegen

Gebühren (Kosten)

Es fallen mindestens Kosten an für:

  • die Durchführung der Leichenschauen,
  • die Beurkundungen,
  • die Einäscherung,
  • den Leichentransport,
  • das Grabnutzungsrecht („Erwerb“ der Grabstelle),
  • den Sarg oder die Urne,
  • Verwaltungskosten,
  • unter Umständen Kosten für das Bestattungsunternehmen.

Fristen

Die Erdbestattung oder die Einäscherung soll innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Die Beisetzung der Urne hat innerhalb eines Monats nach Einäscherung zu erfolgen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Gemeinde oder Stadt, in deren Gebiet die Person verstorben ist.

Verfahrensablauf

Verstirbt eine Person, erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt.

Das Ordnungsamt versucht dann, über Meldebehörden, Standesämter, Kirchengemeinden / Religionsgemeinschaften und Nachlassgerichte Angehörige, oder Beauftragte der verstorbenen Person und den Bestattungswunsch der verstorbenen Person ausfindig zu machen.

Ist diese Suche innerhalb der Bestattungsfrist erfolglos, veranlasst das Ordnungsamt eine "Bestattung von Amts wegen".

Hierbei sind auch religiöse Besonderheiten zu beachten. Dabei kommt die Gemeinde für die Kosten einer einfachen Bestattung auf.

Die Ordnungsbehörde kann sich auch eines Bestattungsinstituts bedienen.

Weitere Informationen

Sollten Angehörige vorhanden, aber diese finanziell nicht in der Lage sein, für die Bestattung zu sorgen, kann ein Antrag auf Kostenübernahme der Bestattungskosten beim Träger der Sozialhilfe gestellt werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

24.02.2021
Siehe auch :
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

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39240 Calbe (Saale)

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Fax +49 39291 56500
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Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

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Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
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09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

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Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

 

Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

ab 12.03.2024 bis 28.03.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2023

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

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