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Bezeichnung:
Laufbahnbefähigung für den „Feuerwehrtechnischer Dienst Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt“ aus dem Ausland beantragen
Beschreibung:

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Sie haben eine Ausbildung zum Feuerwehrmann und ein Studium im Ausland abgeschlossen und möchten in Sachsen-Anhalt eine Laufbahnbefähigung erhalten? Informieren Sie sich hier.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Ausbildung als Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau mit einem Bachelorgrad im Ausland abgeschlossen haben, können Sie diesen anerkennen lassen. Mit der Befähigung für die Laufbahn „Feuerwehrtechnischer Dienst, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt“ können Sie in ein Beamtenverhältnis eingestellt werden.

Voraussetzungen

  • ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder gleichwertiges Studium in einer für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung und
  • ein mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
  • tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Studiengänge und ausgeübten einschlägigen Erwerbstätigkeiten
  • im Ausland erworbene Studiennachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind oder sein könnten
  • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben, ggf. Bescheid über die Feststellung

Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, wird sich die zuständige Stelle mit Ihnen in Verbindung setzen.

Alle Unterlagen sind in der Regel in deutscher Sprache im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten (beeidigten) Übersetzer. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Gebühren (Kosten)

Bis zu EUR 600,00.

Soweit die Anerkennung von der Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder Leistungskontrollen abhängig gemacht wird, können weitere Kosten entstehen. Informationen hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle

Fristen

Keine.

Rechtsbehelf

Sofern Sie mit der Entscheidung der zuständigen Stelle nicht einverstanden sind, stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung frei (Widerspruchsverfahren, Klageverfahren). Die genauen Details entnehmen Sie bitte jeweils den Bescheiden der zuständigen Stelle.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport.

Verfahrensablauf

Die zuständige Stelle überprüft auf Grundlage Ihrer eingereichten Unterlagen, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation den deutschen Qualifikationsanforderungen für die Laufbahn entspricht, zum Beispiel anhand von Inhalt und Dauer der Ausbildung, einschlägiger Berufserfahrung oder weiteren Qualifikationen.

Innerhalb von 3 Monaten nach Einreichen der vollständigen Unterlagen wird Ihnen von der zuständigen Stelle schriftlich mitgeteilt, ob

  • eine Anerkennung erfolgt,
  • Defizite in der Qualifikation vorliegen und daher vor der Anerkennung
  • Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind oder
  • eine Anerkennung nicht erfolgen kann.

Weitere Informationen

Die Service-Stellen des Netzwerkes "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, während und nach dem Anerkennungsverfahren.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport

Fachlich freigegeben am

04.03.2021
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

Veranstaltungen

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Wie ist das Wetter?

04d
12 °C
Wind: 29 km/h
Luftfeuchte: 68%
Luftdruck: 993 hPa
Stand: 28.03.2024 17:00

Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

 

Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

ab 12.03.2024 bis 28.03.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2023

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES