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Bezeichnung:
Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Probenehmer beantragen
Beschreibung:

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Mit einer öffentlichen Bestellung als Probenehmer stehen Sie Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit als besonders zuverlässige, glaubwürdige und erfahrene Person zur Verfügung.

Allgemeine Informationen

Als Probenehmer prüfen Sie die Beschaffenheit, Menge, Gewicht oder richtige Verpackung von Waren in der Herstellung und im Warenverkehr. Wenn Sie besondere Sachkunde, persönliche Eignung und nötige Unabhängigkeit nachweisen, können Sie öffentlich bestellt und vereidigt werden.

Sie unterwerfen sich damit zusätzlichen Berufs- und Objektivitätspflichten.

Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.

Mit der öffentlichen Bestellung wird ein besonderes öffentlich-rechtliches Qualitätssiegel für Sachverständige in Deutschland verliehen. Es gibt keine höhere Qualifikation im Bereich der Sachverständigentätigkeit.

Verwaltungen und Gerichte sollen diese Sachverständigen bevorzugt beauftragen. Sie stehen aber auch der Wirtschaft und privaten Auftraggebern zur Verfügung.

Neben allen Industrie- und Handelskammern sind in einigen Bundesländern auch andere Berufskammern wie Ingenieur‑, Architekten oder Landwirtschaftskammern und andere staatliche Stellen zur öffentlichen Bestellung berechtigt.

Die Kontaktdaten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in einheitlichen Verzeichnissen veröffentlicht.

Die Bezeichnung „öffentlich-bestellt und vereidigt“ ist rechtlich geschützt.

Voraussetzungen

  • Durch Aus und Weiterbildung sowie berufliche Erfahrung haben Sie eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Sachkunde erworben.
  • Sie haben auch bereits mehrere Jahre Sachverständigenleistungen auf Ihrem Gebiet erbracht.
  • Sie sind psychisch und körperlich in der Lage, die Anforderungen an Sachverständige auf ihrem Gebiet zu erfüllen.
  • Es darf keine Gründe geben, an Ihrer Unabhängigkeit und Objektivität zu zweifeln. Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie sind unparteilich und unabhängig.
  • Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Sachverständigenordnungen der jeweils zuständigen Kammer und den Bestellungsvoraussetzungen Ihres Sachgebiets.

Erforderliche Unterlagen

  • Beruflicher Werdegang
  • Kopien von Zeugnissen, Aus- und Weiterbildungsnachweisen
  • Fachliche und persönliche Reverenzen
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Gutachten und Arbeitsproben
  • Liste der von Ihnen auf Ihrem beantragten Sachgebiet erstellten Gutachten der letzten zwei Jahre
  • Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit
  • Freistellungserklärung des Arbeitgebers

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Kammer, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Gebühren (Kosten)

Die Gebühren variieren und werden von den einzelnen Kammern festgelegt. Gebührenrahmen: EUR 500 – 3.500. Hinzu kommen die Auslagen für Fachgremien und Auskünfte: EUR 1.000 – 2.000

Fristen

  • Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt entsprechend der Sachverständigenordnungen zeitlich befristet, maximal für fünf Jahre.
  • Auf Antrag kann eine Bestellung erneut ausgesprochen werden, wenn der Antragsteller seine persönliche Eignung und besondere Sachkunde erneut nachweisen kann.

Bearbeitungsdauer

Die nötigen Prüfungen sind umfangreich und können je nach Bestellungsgebiet zwischen ca. sechs und zwölf Monate in Anspruch nehmen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Anträge / Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist sehr komplex und ist je nach Sachgebiet leicht unterschiedlich. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich schon vor der Antragstellung bei der zuständigen Kammer persönlich beraten lassen.

  • Das Antragsformular ist mit allen geforderten Anlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
  • Sie müssen das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG bei Ihrer Meldebehörde beantragen.
  • Die Kammer wird Vorschusszahlungen auf Gebühren und Auslagen verlangen.
  • Die IHK überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Einhaltung der formellen Mindestanforderungen.
  • In einem persönlichen Gespräch wird Ihre persönliche Eignung nach Auswertung der eingereichten Referenzen bewertet. Gegebenenfalls werden weitere Ausschüsse oder Gremien beteiligt.
  • Die Kammer beauftragt unabhängige Fachleute mit der Bewertung Ihrer Sachkunde. Dazu werden die von Ihnen einzureichenden Gutachten und Arbeitsproben überprüft.
    Hinzu kommen, je nach Sachgebiet, eine schriftliche Überprüfung und ein Fachgespräch oder eine praktische Überprüfung.
  • Unter Berücksichtigung der fachlichen Einschätzung entscheidet dann die IHK abschließend.

Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Fachlich freigegeben am

06.11.2020
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

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39240 Calbe (Saale)

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Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
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sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

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Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

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Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

 

Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

ab 12.03.2024 bis 28.03.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2023

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

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