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Bezeichnung:
Immobiliardarlehensvermittler Erlaubnis beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Sie benötigen eine Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler, wenn Sie gewerbsmäßig

  • Immobiliar-Verbraucherdarlehen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
  • entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln wollen.

Immobiliar-Verbraucherdarlehen sind Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer, die entweder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert sind oder die für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentums an Grundstücken oder Gebäuden bestimmt sind.

Die Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler benötigen Sie auch, wenn Sie

  • entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln wollen oder
  • Dritte über Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen beraten wollen.

Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Landkreis oder die zuständige Stadt.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gewerblich tätig zu werden, wird Ihnen erteilt, wenn Sie:

  • zuverlässig sind,
  • in geordneten Vermögensverhältnissen leben,
  • eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können,
  • eine Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt haben oder diese erforderliche Sachkunde durch eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen können.

Erforderliche Unterlagen

Für die Prüfung zur Erteilung der Erlaubnis, als Immobiliardarlehensvermittler tätig zu werden, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts
  • einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
  • ggf. eine Auskunft des Insolvenzgerichtes zur Insolvenzfreiheit und zur Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse
  • einen Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
  • einen Nachweis der erforderlichen Sachkunde
  • bei juristischen Personen und Handelspersonengesellschaften: einen Handelsregisterauszug

Verfahrensablauf

1. Antrag auf Erlaubnis

Um als Immobiliardarlehensberater zu arbeiten, müssen Sie unter Vorlage der notwendigen Unterlagen einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Dies ist je nach Bundesland die Gewerbebehörde oder die Industrie- und Handelskammer. Einzelpersonen (natürliche Personen) beantragen die Erlaubnis  selbst oder durch bevollmächtigte Dritte. Bei juristischen Personen erfolgt die Antragstellung durch deren gesetzliche Vertreter oder durch schriftlich bevollmächtigte Dritte.
 

2. Bescheid über die Erlaubnis

Die Erlaubnis wird Ihnen in der Form eines Erlaubnisbescheids erteilt.
 

3. Eintrag der Erlaubnis

Nach Aufnahme der Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler müssen Sie unverzüglich einen Antrag auf Eintragung in das Register nach § 11a Absatz 1 Gewerbeordnung stellen.

Weitere Informationen

Bei der Registrierung müssen Sie sich entscheiden, ob Sie als Immobiliardarlehensvermittler oder als Honorar-Immobiliardarlehensberater registriert werden wollen.

Rechtsgrundlage

§ 34i Gewerbeordnung (GewO), §§ 1 - 5 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)

Fachlich freigegeben durch

BMWi, VIIB3

Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

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Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

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Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

 

Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

ab 12.03.2024 bis 28.03.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2023

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

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