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Bezeichnung:
Registrierung als Futtermittelunternehmer beantragen
Beschreibung:

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Sie arbeiten mit Futtermittel? Dann müssen Sie sich registrieren lassen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Futtermittel herstellen, verarbeiten, lagern oder transportieren, müssen Sie sich registrieren lassen.

Sie sind Futtermittelunternehmer, wenn Sie

  • Ihre selbst erzeugten Futtermittel in Verkehr bringen (Marktfruchtbetriebe). Das gilt auch für die Lagerung, Behandlung und innerbetrieblichen Transport.
  • Ihre selbst erzeugten Futtermittel an Ihre Tiere füttern.
  • die Futtermittel zukaufen und vor der Verfütterung mischen
  • Unternehmer außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion sind und die Einzelfuttermittel abgeben (u. a. Bierbrauer, Bäcker, Hersteller von Nebenprodukten der Getreide- und Zuckerverarbeitenden Industrie sowie der Ölmühlen)
  • Hersteller von Futtermittelzusatzstoffen, Vormischungen und Mischfuttermitteln sind
  • Futtermittelhändler mit Ausnahme des Einzelhandels von Heimtierfutter sind

Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind landwirtschaftliche Betriebe, die:

  • keine eigenen Futtermittel herstellen und ausschließlich zukaufen. Diese Betriebe setzen fütterungsfertige Futtermittel ein, die nicht weiter verarbeitet werden (beispielsweise Geflügelbetriebe, die nur zugekauftes Alleinfutter verfüttern).
  • ausschließlich Tiere halten und füttern, welche nicht der Lebensmittelgewinnung dienen.
  • ausschließlich Futtermittel herstellen und an Tiere verfüttern, welche ausschließlich zur Lebensmittelgewinnung für den privaten Eigengebrauch dienen.
  • kleine Mengen von Futtermitteln erzeugen und an andere Landwirte auf örtlicher Ebene abgeben. Als Orientierungshilfe gilt für eine direkte Lieferung zwischen Landwirten eine Entfernung von 50 Kilometern und eine Produktionsmenge, die jährlich auf einer Fläche von fünf Hektar pro Jahr in einem Umkreis von 50 Kilometern, erzeugt wird.

Voraussetzungen

  • Sie sind ein Futtermittelunternehmen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag zur Registrierung als Futtermittelunternehmen
  • Kopie der Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
  • Kopie Gewerbeanmeldung

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Fachlich freigegeben am

07.04.2022
Siehe auch :
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

Veranstaltungen

Zum Veranstaltungskalender

Wie ist das Wetter?

04d
15 °C
Wind: 21 km/h
Luftfeuchte: 76%
Luftdruck: 999 hPa
Stand: 29.03.2024 16:00

Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

 

Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

ab 12.03.2024 bis 28.03.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2023

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES