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Bezeichnung:
Schuldnerverzeichnis einsehen
Beschreibung:

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Sie können unter bestimmten Voraussetzungen online im Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder das Schuldnerverzeichnis einsehen.

Allgemeine Informationen

Im sogenannten Schuldnerverzeichnis werden Personendaten von Schuldnern eingetragen,
•    die der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen sind,
•    die eine Vermögensauskunft abgegeben haben und sich aus dem Vermögensverzeichnis ergibt, dass eine Rückzahlung der Schulden nicht vollständig möglich ist,
•    die nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses die Schulden vollständig zurückzahlen könnten, die Vollständige Rückzahlung aber nicht innerhalb eines Monats nachgewiesen haben,
•    deren Insolvenzeröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder
•    deren Restschuldbefreiung abgelehnt oder widerrufen wurde.

Sie können nur online über das Gemeinsame Vollstreckungsprotal der Länder Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen, zum Beispiel:
•    für Zwecke der Zwangsvollstreckung
•    um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen
•    um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen
•    um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen
•    für Zwecke der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung
•    zur Auskunft über Sie selbst betreffende Eintragungen
•    für Zwecke der Dienstaufsicht über Justizbedienstete, die mit dem Schuldnerverzeichnis befasst sind.

Zuständig ist immer das Zentrale Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslands.

Voraussetzungen

Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist möglich

  • für Zwecke der Zwangsvollstreckung,
  • um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen,
  • um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen,
  • um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen,
  • für Zwecke der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung
  • zur Auskunft über Sie selbst betreffende Eintragungen,
  • für Zwecke der Dienstaufsicht über Justizbedienstete, die mit dem Schuldnerverzeichnis befasst sind.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungszeiten. Der automatisierte Postversand des PIN-Briefes dauert in der Regel 2 Tage innerhalb Deutschlands.

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Sie können online über das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

Einsichtnahme durch eingetragene Schuldner (Selbstauskunft):

  • Stellen Sie einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Vollstreckungsgericht.
  • Sie erhalten schriftlich auf dem Postweg einen Freischaltungscode (PIN).

Registrierung durch andere Personen:

  • Öffnen Sie das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder.
  • Sie können sich entweder mit oder ohne Ihren Personalausweis mit eID-Funktion registrieren:
    • Registrierung mit Personalausweis mit eID-Funktion:
      • Wählen Sie "Registrierung mit neuem Personalausweis".
      • Danach werden Sie auf die Ausweis-App geleitet, die sich in einem separaten Fenster öffnet. Bitte folgen Sie den Anweisungen, die dort angezeigt werden.
    • Registrierung ohne neuen Personalausweis:
      • Wählen Sie "Registrierung Auskunft".
      • Geben Sie Ihre Daten ein und senden Sie das Formular über "Speichern" ab.
      • Sie erhalten eine E-Mail mit weiteren Anweisungen.

Freischaltung:

  • Wenn Sie sich erfolgreich registriert haben, erhalten Sie eine E-Mail und schriftlich auf dem Postweg eine Freischaltungsnummer (PIN). Bei Registrierung mit dem neuen Personalausweis ist eine Freischaltung nicht notwendig. Sie erhalten keine Email und keine PIN und können sich sofort anmelden.
  • Klicken Sie auf den ersten Link in der erhaltenen E-Mail.
  • Geben Sie Ihre bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse und Ihre PIN ein und vergeben ein selbst gewähltes Kennwort. Akzeptieren Sie die rechtlichen Hinweise und wählen Sie "Anmelden".

Anmeldung nach dem Freischalten:

  • Wählen Sie "Anmelden Öffentlichkeit" und danach entweder "Anmelden" oder "Anmelden mit neuem Personalausweis" und geben Sie dort Ihren Benutzernamen sowie das Kennwort ein.
  • Jetzt können Sie im Schuldnerverzeichnis recherchieren und Daten abrufen.

Anmeldung für eingetragene Schuldner (Selbstauskunft):

  • Wählen Sie "Anmelden Öffentlichkeit" und danach "Selbstauskunft für eingetragene Schuldner" und geben Ihren Namen und Ihre PIN ein.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Fachlich freigegeben am

12.04.2022
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

Veranstaltungen

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Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

 

Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

ab 12.03.2024 bis 28.03.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2023

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
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