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Bezeichnung:
Befreiung vom Semesterbeitrag beantragen
Beschreibung:

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Eine Befreiung vom Semesterbeitrag ist in wenigen Ausnahmefällen für immatrikulierte Studierende möglich. Lesen Sie hier alles rund um die Befreiung.

Allgemeine Informationen

Alle immatrikulierten Studierenden unterliegen der Beitragspflicht ihrer Hochschule. Jedes Studenten-/Studierendenwerk und jede Studierendenschaft erlässt eine Beitragsordnung. In dieser Ordnung sind die Regeln für die Beitragsbefreiung festgelegt. Diese unterscheiden sich je nach Studenten-/Studierendenwerk und Studierendenschaft.

Voraussetzungen

Sie können sich von dem Semesterbeitrag befreien lassen, wenn ein an Ihrer Hochschule anerkannter Ausnahmegrund auf Sie zutrifft.

Sie können sich aus folgenden Gründen vom Semesterbeitrag befreien lassen:

  • Beitragsbefreiung vom Semesterticket wegen nicht möglicher Nutzung, zum Beispiel aufgrund einer schweren Behinderung
  • Anteilige Befreiung von der Zweitstudiengebühr
  • Befreiung vom Beitrag für die Studierendenschaft aufgrund des Ableistens eines Zivil-/Grundwehr-/Freiwilligendienstes oder dem Befinden im Auslandsstudium-/praktikum. Die Befreiung vom Beitrag für die Studierendenschaft ist je nach Hochschule auch frei von Gründen nach dem ersten Semester möglich.
  • Befreiung vom Semesterbeitrag aufgrund von Beurlaubung (nur bei bestimmten Beurlaubungsgründen)

Erforderliche Unterlagen

Je nach Art der Befreiung sind unterschiedliche Nachweise erforderlich.

  • Bei Befreiung vom Semesterbeitrag:
    • Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und einer beim Versorgungsamt erworbenen gültigen Wertmarke
  • Bei Befreiung vom Studierendenschaftsbeitrag:
    • Teilweise kein Nachweis erforderlich
    • Wenn erforderlich, dann Nachweis über den Zivil-/Grundwehr-/Freiwilligendienst oder das Auslandsstudium-/praktikum
  • Bei einer anteiligen Befreiung von der Zweitstudiengebühr:
    • Je nach Grund sind unterschiedliche Nachweise notwendig, zum Beispiel ein BAföG-Bewilligungsbescheid oder die Begründung der rechtlichen Notwendigkeit des Zweitstudiums (z.B. bei Kieferorthopädie-Medizin und Zahnmedizin)

Gebühren (Kosten)

Keine.

Fristen

  • Innerhalb der Rückmeldefrist für das neue Semester
  • Spätestens bis zu Beginn des Semesters
  • Beachten Sie bitte die individuellen Fristen an Ihrer Hochschule

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Hochschule.

Verfahrensablauf

Die Befreiung vom Semesterbeitrag können Sie direkt bei Ihrer Hochschule beantragen. Informieren Sie sich an Ihrer Hochschule über die dort anerkannten Ausnahmegründe, benötigten Nachweise und den konkreten Ablauf.

  1. Den Antrag zur Befreiung finden Sie auf der Webseite Ihrer Hochschule.
  2. Sie füllen den Antrag online oder analog aus.
  3. Sie reichen den Antrag bei Ihrer Hochschule ein.

Rechtsgrundlage

Die jeweiligen Beitragsordnungen der Studenten-/Studierendenwerke und der Studierendenschaften der Hochschulen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

29.09.2022
Siehe auch :
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

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Luftfeuchte: 74%
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Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

Montag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

 

Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

ab 12.03.2024 bis 28.03.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2023

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

Kontoverbindung

Salzlandsparkasse
IBAN DE67 8005 5500 0310 1113 31
BIC NOLADE21SES