Möchten Sie in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen, brauchen Sie eine entsprechende Fahrerlaubnis.
Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Spätere Erweiterungen Ihrer Fahrerlaubnis bauen hierauf auf.
Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.
Ihre Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.
Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).
Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.
Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die zuständige Stelle prüft anschließend, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Liegen keine Bedenken vor, wird die Technische Prüfstelle mit der Prüfung Ihrer Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beauftragt.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Zwischen der praktischen und der theoretischen Prüfung muss mindestens ein Monat Abstand liegen.
Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
Hinweis: Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die
Hinweis: In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können Jugendliche den Mopedführerschein bereits mit 15 Jahren erwerben.
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie
Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:
Für alle Klassen:
Zusätzlich für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:
Zusätzlich für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
Zusätzlich für die Klasse B beim "Begleiteten Fahren mit 17":
Antragsgebühren:
Weitere Kosten entstehen je nach Fahrerlaubnisklasse für die Ablegung der Prüfungen.
Für den Direktversand an Ihre Anschrift müssen Sie ebenfalls mit Kosten rechnen.
Für den Direktversand an Ihre Wohnanschrift: EUR 4,85
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Onlineverfahren möglich: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Persönliches Erscheinen nötig: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Ihre gewünschte Fahrerlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.
Hinweis: Bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis wird diese mit Ausnahme der Klassen AM, L und T auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Begehen Sie während der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten), die in das Fahreignungsregister einzutragen sind, ordnet Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.
Die praktische Prüfung müssen Sie am Ort des Hauptwohnsitzes oder am Ort Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle ablegen. Für eine Verlegung des Prüfortes müssen Nachweise vorgelegt werden. Der Antrag hierfür kann in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
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9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
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Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.
Keine Beförderung von PKW´s !!!
Fährzeiten
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08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag:
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Samstag / Sonntag / Feiertag:
kein Fährbetrieb
Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)
ab 12.03.2024 bis 28.03.2024
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)
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Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
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