Grundsatz der vermögensrechtlichen Regelung ist es, dass Vermögenswerte an die ehemaligen Eigentümer oder deren Erben zurückzugeben sind. Dieser Grundsatz der Rückgabe wird jedoch zu Gunsten der redlichen Erwerber von Eigentum oder dinglichen Nutzungsrechten (beispielsweise in den so genannten "Häuslebauer"-Fällen) sowie in denjenigen Fällen durchbrochen, in denen die Rückgabe aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.
Ist die Rückgabe nicht möglich, hat der Alteigentümer Anspruch auf Entschädigung. Er konnte auch grundsätzlich an Stelle der Rückgabe Entschädigung wählen. Einzelheiten, insbesondere über die Höhe der Entschädigung, sind im Entschädigungsgesetz und für NS-Verfolgte im NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz geregelt.
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen beim Landesverwaltungsamt.
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18 39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Dienstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Derzeit können aufgrund der Corona-Pandemie Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Montag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Dienstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat:
9:00 - 11:00 Uhr
Derzeit können aufgrund der Corona-Pandemie Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-22 vornehmen)
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 01. April bis 30. September
7.00 - 20.00 Uhr
Winterzeit: 01. Oktober bis 31. März
8.00 - 18.00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I, Zimmer 18 zu den Sprechzeiten
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag/Mittwoch:
6.30 - 08.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Dienstag/Donnerstag:
6.30 - 12.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Freitag:
6.30 - 11.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Sonnabend/Sonntag/Feiertage:
7.30 - 11.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag und Mittwoch:
6.30 - 08.30 und 14.30 - 17.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
6.30 - 08.30 und 10.30 - 11.30 Uhr
und 14.30 - 17.00 Uhr
Freitag:
6.30 - 08.30 und 14.30 - 17.30 Uhr
Sonnabend/Sonntag/Feiertage:
8.00 - 09.30 und 14.30 - 17.30 Uhr
Annahmezeiten Grünschnitt
Geöffnet vom 17.03. - 31.10.
Ort: Hebestelle Calbe, Am Damm 21 a
Dienstag:
10.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 16.00 Uhr
Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Kontoverbindung
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