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Bezeichnung:
Vorzeitige Einschulung beantragen
Beschreibung:

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Wird Ihr Kind im Jahr der Einschulung bis zum 30. Juni 5 Jahre alt und Sie wünschen aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung? Lesen Sie hier, wie Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen.

Allgemeine Informationen

Kinder werden im Allgemeinen eingeschult, wenn sie im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren 6. Geburtstag feiern. Wenn Eltern es wünschen, können deren Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Schuljahres das 5. Lebensjahr vollenden, auch eingeschult werden. In beiden Fällen ist eine Anmeldung in der Schule notwendig. 

Tipp: Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind hat bis zum 30. Juni des folgenden Schuljahres das 5. Lebensjahr vollendet
  • Ihr Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand

Erforderliche Unterlagen

  • formloser, schriftlicher Antrag
  • Vorlage der Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

Beantragung: spätestens bis zum 15.03. des gewünschten Einschulungsjahres

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, in deren Bezirk Sie wohnen.

Verfahrensablauf

Melden Sie Ihr Kind an der Grundschule an und beantragen Sie bei der Schulleitung die vorzeitige Einschulung.

  • Ihr Kind nimmt wie alle anderen Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teil. Außerdem wird der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes ermittelt.
  • Die Schulleitung lädt Sie im Anschluss mit Ihrem Kind zusammen zu einem Gespräch ein.
  • Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich vorzeitig eingeschult werden kann, trifft abschließend die Schulleitung.
  • Ihr Kind wird mit der Aufnahme schulpflichtig.

Hinweis: Die Anmeldung Ihres Kindes an der Grundschule und die Beantragung der vorzeitigen Einschulung müssen Sie als Eltern gemeinsam vornehmen, sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

05.06.2020
Aktuell gewählt: Calbe (Saale) (39240)

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Kontakt

Stadt Calbe (Saale)

Markt 18

39240 Calbe (Saale)

Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de

 

Sprechzeiten Rathaus

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie jederzeit nach Vereinbarung

 

 

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Derzeit können Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)

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Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

sowie jeden letzten Samstag im Monat

9:00 - 11:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten Friedhof

Sommerzeit: 1. April bis  30. September
07:00 - 20:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
08:00 - 18:00Uhr

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I zu den Sprechzeiten.

 

Keine Beförderung von PKW´s !!!

Fährzeiten

Sommerzeit: 1. April bis 30. September

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag:                                        

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag:                 

kein Fährbetrieb

 

Annahmezeiten Grünschnitt (Festwiese für Osterfeuer)

ab 12.03.2024 bis 28.03.2024

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich Samstag (23.03.2024) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Annahmezeiten Grünschnitt (Dammweg 21 A)

ab 16.04.2024 bis 29.10.2023

Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sowie an jedem letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

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