Wer in Sachsen-Anhalt fischen oder angeln will, benötigt einen Fischereischein, der mit sich zuführen und auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Dabei wird unterschieden in:
Fischereischeine werden für 1 bis 5 Jahre und auf Lebenszeit erteilt.
Sie benötigen keinen Fischereischein wenn Sie,
Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die Sie bei den ortsansässigen Anglervereinen oder Anglerverbänden und den Berufsfischern/Berufsfischerinnen erwerben können.
Sie möchten angeln/ fischen gehen? Dann informieren Sie sich hier darüber, was zu beachten ist.
Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.
Bitten wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde. Diese finden Sie in den Ordnungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.
Fischereischein:
Für den Erwerb eines Fischereischeines müssen Sie die Fischerprüfung erfolgreich bestehen. Dort sind ausreichende Kenntnisse über die Fischarten, die Hege der Fischbestände und die Gewässerpflege, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische sowie die für die Fischerei bedeutsamen Vorschriften des Tier-, Wasser-, Naturschutz und Tierseuchenrechts nachzuweisen.
Um für die Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie einen 30-stündigen Vorbereitungslehrgang besuchen, in dem die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Solche Lehrgänge werden von Anglervereinen und Bildungsträgern angeboten.
Jugendfischereischein:
Jugendliche können nur einen Jugendfischereischein erwerben, für den Sie eine Jugendfischerprüfung abgelegt haben müssen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Friedfischfang.
Friedfischfischereischein:
Personen, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, haben die Möglichkeit, einen Friedfischfischereischein zu erwerben.
Sonderfischereischein:
Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, haben die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu erwerben. Der Sonderfischereischein berechtigt allerdings nur zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein besitzt.
Nähere Informationen zu den im Einzelfall erforderlichen Unterlagen/ Anlagen können Sie unter Ziffer 12 der AB-FischG nachlesen oder bei der zuständigen unteren Fischereibehörde erfragen.
Gebühren für die Abnahme von Prüfungen:
Gebühren für die Ausstellung von Fischereischeinen:
Zusätzlich wird vom Land Sachsen-Anhalt eine Fischereiabgabe für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege erhoben:
Fischerprüfungen finden mindestens 1x jährlich statt. Der Termin wird von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten (untere Fischereibehörden) festgesetzt.
Eine Anmeldung zur Fischerprüfung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen.
Zusätzlich zu dem vorgeschriebenen Pflichtlehrgang kann sich mit Hilfe einer Online-Anwendung auf den schriftlichen Teil der Fischerprüfung vorbereitet werden. Die Online-Anwendung ermöglicht mit dem Ablegen einer simulierten Fischerprüfung eine Einschätzung des Standes der erworbenen Kenntnisse. Die Prüfungssimulation umfasst wie die „richtige“ Prüfung insgesamt 60 Fragen, die jeweils 15 Fragen aus den Fachgebieten Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde und Gesetzeskunde beinhalten.
Informationen zum Erwerb der Fischereierlaubnis (Angelkarte), erhalten Sie bei:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Calbe (Saale)
Markt 18 39240 Calbe (Saale)
Tel. +49 39291 563 0
Fax +49 39291 56500
E-Mail stadt@calbe.de
Sprechzeiten Rathaus
Derzeit können aufgrund der Corona-Pandemie Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 563-0 vornehmen)
Dienstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie jederzeit nach Vereinbarung
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
Derzeit können aufgrund der Corona-Pandemie Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden. (Telefonische Absprachen hierzu bitte unter 039291 4989-20 vornehmen)
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Donnerstag:
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Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
sowie jeden letzten Samstag im Monat:
9:00 - 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Friedhof
Sommerzeit: 01. April bis 30. September
7.00 - 20.00 Uhr
Winterzeit: 01. Oktober bis 31. März
8.00 - 18.00Uhr
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Rathaus I, Zimmer 18 zu den Sprechzeiten
Fährzeiten
Sommerzeit: 1. April bis 30. September
Montag/Mittwoch:
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Dienstag/Donnerstag:
6.30 - 12.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Freitag:
6.30 - 11.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Sonnabend/Sonntag/Feiertage:
7.30 - 11.30 und 14.30 - 18.00 Uhr
Winterzeit: 1. Oktober bis 31. März
Montag und Mittwoch:
6.30 - 08.30 und 14.30 - 17.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
6.30 - 08.30 und 10.30 - 11.30 Uhr
und 14.30 - 17.00 Uhr
Freitag:
6.30 - 08.30 und 14.30 - 17.30 Uhr
Sonnabend/Sonntag/Feiertage:
8.00 - 09.30 und 14.30 - 17.30 Uhr
Annahmezeiten Grünschnitt
ab 29. März 2022
Dienstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sowie an jeden letzten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
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